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Vernehmlassung 2011/46: Teilrevisionen der Asylverordnung 2 (AsylV 2) und 3 (AsylV 3), der Verordnung über die Integration von Ausländern (VIntA) und der Verordnung über den Vollzug der Weg- und Ausweisung ausländischer Personen (VVWA) · 8 Seiten
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Art. 23 Berechnung des Gesamtbetrages
1 Der vom Bund pro Kanton und Monat geschuldete Gesamtbetrag (B) in Franken basiert auf den in den Datensystemen des BFM erfassten Daten. Er berechnet sich nach der folgenden Formel:
B = Anzahl am ersten Tag des Monats Sozialhilfe beziehende Personen × kantonal abgestufte Monats-Globalpauschale + Sockelbeitrag an
Betreuungskosten.
2 Die Anzahl Sozialhilfe beziehender Personen (SP) berechnet sich nach der Formel:
SP = P - ETAS - BETVA
In der Formel bedeuten:
P = Am ersten Tag des Monats anwesende Asylsuchende, vorläufig Aufgenommene und schutzbedürftige Personen ohne Aufenthaltsbewilligung.
ETAS = Am ersten Tag des Monats erwerbstätige Asylsuchende (18- bis 65- Jährige).
BETVA = Bereinigte Anzahl der erwerbstätigen vorläufig Aufgenommenen und Schutzbedürftigen ohne Aufenthaltsbewilligung (18- bis 65-Jährige).
Die bereinigte Anzahl berechnet sich nach der Formel:
BETVA = EAVA x (EQCH + ALQCH - ALQKT)
In der Formel bedeuten:
EAVA = Am ersten Tag des Monats im Erwerbsalter stehende vorläufig Aufgenommene und Schutzbedürftige ohne Aufenthaltsbewilligung (18- bis 65-Jährige).
EQCH = Schweizerische Quote der am ersten Tag des Monats erwerbstätigen vorläufig Aufgenommenen und Schutzbedürftigen ohne Aufenthaltsbewilligung (18- bis 65-Jährige).
ALQCH = Schweizerische Arbeitslosenquote des Vormonats der in der Schweiz lebenden Ausländer gemäss Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO).
ALQKT = Kantonale Arbeitslosenquote des Vormonats der im jeweiligen Kanton lebenden Ausländer gemäss Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO).
3 Für die Aufrechterhaltung einer minimalen Betreuungsstruktur vergütet der Bund jedem Kanton pro Monat eine Pauschale von 28'206 Franken als Sockelbeitrag. Sie basiert auf dem Stand des Landesindexes der Konsumentenpreise von 116,7 Punkten (Indexstand: 31. Okt. 2008). Das BFM passt diese Pauschale jeweils Ende des Jahres für das folgende Kalenderjahr der Indexentwicklung an.
4Aufgehoben