Vorlage
Vernehmlassung 2011/46: Teilrevisionen der Asylverordnung 2 (AsylV 2) und 3 (AsylV 3), der Verordnung über die Integration von Ausländern (VIntA) und der Verordnung über den Vollzug der Weg- und Ausweisung ausländischer Personen (VVWA) · 8 Seiten
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III
Änderung bisherigen Rechts :
Die Asylverordnung 3 über die Bearbeitung von Personendaten vom 11. August 19995 wird wie folgt geändert:
Art. 1e Abs. 2
2 Sie enthält folgende Personendaten von Asylsuchenden, vorläufig Aufgenommenen, Flüchtlingen und Staatenlosen: Name, Vorname, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit, Erwerbstätigkeit, Personennummer, AHV-Versichertennummer und BFS-Nummer ihrer Wohnsitzgemeinde.
IV
Diese Änderung tritt am xx. xx. xx in Kraft.
xx. xx. xx Im Namen des Schweizerischen Bundesrates
Die Bundespräsidentin: Eveline Widmer-Schlumpf Die Bundeskanzlerin: Corina Casanova