Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2011/49: Bau und Finanzierung eines 4-Meter-Korridors für den Schienengüterverkehr auf der Gotthard-Achse · 56 Seiten
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schnitt 7a des Eisenbahngesetzes32 die Interoperabilität mit dem europäischen Eisenbahnsystem im Schweizer Recht verankert worden33. Diese Änderung tritt voraussichtlich auf den 1. Juli 2013 in Kraft.
Im Grundsatz muss das schweizerische Eisenbahnsystem, soweit es auch dem internationalen Verkehr dient, die dafür erforderlichen technischen Anforderungen erfüllen. Die Gotthard-Achse ist Bestandteil des transeuropäischen Verkehrsnetzes (TEN-V)34 und des europäischen Güterverkehrskorridors 135, womit diese Achse eindeutig eine Verkehrsachse mit internationaler Bedeutung ist. Bei der Umsetzung des neuen Artikels 23a des EBG wird angestrebt, dass die Gotthard-Achse den europäischen Anforderungen entspricht, was den Ausbau auf ein höheres Lichtraumprofil einschliesst.
Die Zielsetzung der Interoperabilität, wie sie in der Botschaft zum zweiten Schritt der Bahnreform 2 formuliert ist, deckt sich mit dem Ziel des 4-Meter-Korridors: Mit der Verbesserung der Interoperabilität kann die Verlagerung auf die Schiene gestärkt werden. Heute ist der Güterverkehr auf der Schiene gegenüber demjenigen auf der Strasse im grenzüberschreitenden Verkehr im Nachteil. Eine verbesserte Interoperabilität führt zu mehr Wettbewerbsfähigkeit der Schiene, stärkt die Verlagerung und trägt zu einer effizienteren Auslastung der NEAT-Basistunnel bei.
1.1.4 Bedarf für einen 4-Meter-Korridor
1.1.4.1 Bestehendes Angebot
Auf den SIM-Trassen der Lötschberg-Simplon-Achse wurden im Jahr 2011 220 000–240 000 Sendungen36 befördert. Etwa 80 % dieser Sendungen wurden bis Novara oder weiter in den Süden geführt. Rund zwei Drittel dieser Sendungen war hochprofilig, was zeigt, dass der überwiegende Anteil der Züge mit – in Bezug auf die Höhe – gemischten Behältern verkehrte. Die Rollende Landstrasse beförderte rund die Hälfte der hochprofiligen Sendungen.
1.1.4.2 Potenzielle Nachfrage
Im Zuge der Vorbereitung dieser Vorlage wurden Analysen vorgenommen. Diese rechnen im Jahr 2030 mit 1,47 Mio. Sendungen im alpenquerenden kombinierten
32 SR 742.101
33 BBl 2012 3481
34 Entscheidung Nr. 884/2004/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 zur Änderung der Entscheidung Nr. 1692/96/EG über gemeinschaftliche Leitlinien für den Aufbau eines transeuropäischen Verkehrsnetzes.
35 Verordnung (EU) Nr. 913/2010 vom 22. September 2010 zur Schaffung eines europäischen Schienennetzes für einen wettbewerbsfähigen Güterverkehr.
36 Eine Sendung ist eine Masseinheit für den Gütertransport. Eine Sendung entspricht der Ladekapazität eines Last- oder Sattelzuges, d. h. einem Sattelauflieger, einem standardisierten 30-Fuss, 40-Fuss oder 45-Fuss-Container, einem standardisierten 20-Fuss- Container schwerer als 16 Tonnen, zwei 20-Fuss-Container (TEU) leichter als 16 Tonnen, drei Wechselbehältern, welche kleiner als 20-Fuss-Container sind, oder aber einem Fahrzeug im begleiteten kombinierten Verkehr.