Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2011/49: Bau und Finanzierung eines 4-Meter-Korridors für den Schienengüterverkehr auf der Gotthard-Achse · 56 Seiten

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werden5– muss die Finanzierung bereits ab dem Jahr 2014 sichergestellt sein, damit die Planungen und erste bauliche Massnahmen ordnungsgemäss (entsprechend der Submissionsgesetzgebung) in Auftrag gegeben werden können. Deshalb wird für die nötigen Massnahmen eine eigene Finanzvorlage geschaffen, die grundsätzlich parallel zur Vorlage zur Finanzierung und Ausbau der Bahninfrastruktur (FABI) läuft.

Zweck des 4-Meter-Korridors ist die Beförderung von Sattelaufliegern6 mit einer Eckhöhe von vier Metern im kombinierten Verkehr. Zur Erfüllung dieses Zwecks ist der Ausbau des Lichtraumprofils auf den Zulaufstrecken zum Gotthard-Basistunnel auf das Profil EBV 3 nötig. Dieser Zweck und die Massnahmen werden im Folgenden genauer erläutert.

1.1.2 Die Sattelauflieger im alpenquerenden Transport

1.1.2.1 Die Sattelzüge im alpenquerenden Strassengüterverkehr

Der Anteil der Sattelzüge im alpenquerenden Strassengüterverkehr nahm mit der Erhöhung der Gewichtslimite von 28 Tonnen auf zunächst 34 Tonnen im Jahr 2001 (bei gleichzeitiger Einführung von Kontingenten für Fahrten mit 40 Tonnen7) innerhalb zweier Jahre von 47 % auf ca. 60 % zu. Die Erhöhung der Gewichtslimite auf 40 Tonnen im Jahr 2005 hatte keine weiteren signifikanten Auswirkungen auf die Verteilung der Fahrzeugtypen. Seither beträgt der Anteil der Sattelzüge über 60 % und ist mit Abstand die bedeutendste Fahrzeugkategorie.

5 Im Wortlaut der Motionen Büttiker und Hochreutener werden für die Inbetriebnahme des 4-Meter-Korridors die Jahre 2016/17 genannt. Anlässlich der Frühjahrsession am 16.3.2011 hat sich jedoch der Motionär Rolf Büttiker im Parlament dahingehend geäussert, dass ein 4-Meter-Korridor erst nötig ist, wenn der Ceneri-Basistunnel im 2018/19 ebenfalls eröffnet ist,.

6 Sattelauflieger sind Behälter mit eigenem Fahrgestell. Ein Sattelzug ist der Verbund aus Zugmaschine und Sattelauflieger. Daneben existieren auch Wechselbehälter mit einer Innenhöhe von drei Metern, die ebenfalls für den Transport im unbegleiteten kombinierten Verkehr eines 4-Meter-Korridors bedürfen.

7 Art. 4 Bundesgesetz zur Verlagerung von alpenquerendem Güterschwerverkehr auf die Schiene (Verkehrsverlagerungsgesetz) vom 8. Oktober 1999.