Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2011/50: Revision des Bundesgesetzes über die Lärmsanierung der Eisenbahnen · 11 Seiten
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Referenz/Aktenzeichen: 012.21/2012-11-01/63
7.9 Überprüfung der Wirksamkeit vollzogener Massnahmen
Der Kanton Tessin regt an, nach Abschluss der Lärmsanierung die Wirksamkeit der vollzogenen Massnahmen zu überprüfen.
7.10 Anpassung gewährter Erleichterungen
Der Kanton Schwyz fragt, wie bei gewährten Erleichterungen zusätzliche Massnahmen angeordnet werden können. Generell stelle sich die Frage, ob gewährte Erleichterungen in bestimmten Zeitabständen oder aufgrund neuer Erkenntnisse überprüft werden müssten.