Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2011/50: Revision des Bundesgesetzes über die Lärmsanierung der Eisenbahnen · 11 Seiten
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Referenz/Aktenzeichen: 012.21/2012-11-01/63
7 Einzelthemen
7.1 Nachtfahrverbot und Geschwindigkeitsreduktion für Güterzüge
Der Städteverband verlangt, dass ein Nachtfahrverbot und eine Geschwindigkeitsreduktion für Güterzüge noch einmal geprüft werden.
7.2 Schutzgrad 80 %
Die SLL und die Alpeninitiative verlangen, dass der Schutzgrad von mindestens 80 % im Gesetz verankert wird. Zudem müsse der Schutzgrad nicht nur netzweit sondern auch auf den Nord-Süd-Transitachsen erreicht werden.
7.3 Empfindlichkeitsstufe II als Ausgangspunkt der Sanierung
Die SLL verlangt, dass entlang von Gütertransitstrecken bei Liegenschaften mit Wohnräumen grundsätzlich die Belastungsgrenzwerte der Empfindlichkeitsstufe (ES) II zur Anwendung kommen, insbesondere dort, wo Wohnzonen von der ES II in die ES III aufgestuft worden seien.
7.4 Beste verfügbare Technik
Die SLL und die Alpeninitiative verlangen, dass bei Neuzulassungen im Güterverkehr die beste verfügbare Technik verlangt wird (best available technology, BAT).
7.5 Erweiterung der Beitragszusicherung für die Schweizer Rollmaterialsanierung
Die SLL verlangt, dass bei der Rollmaterialsanierung in der Schweiz Beiträge auch für Fahrzeuge ausgerichtet werden, die nur bis 2018 verkehren.
7.6 Betriebs- und Depotareale, Standlärm
Die SBB AG und die SP fordern die Finanzierung von Massnahmen gegen den Lärm abgestellter Züge und gegen den Rangierlärm. Der schweizerische Städteverband und der Hauseigentümerverband (HEV) wollen, dass die Lärmsituation in diesen Bereichen systematisch erfasst und Massnahmen geprüft werden.
7.7 Berücksichtigung der Lärmreduktion im EP 2015
Der Cercle Bruit und der Kanton Zürich befürchten, die erreichte Lärmreduktion werde durch künftige Frequenzsteigerungen wieder kompensiert. Zu prüfen sei deshalb, wie mit den Verbesserungen im Emissionsplan umzugehen ist. Der Kanton Wallis verlangt für die kantonalen Planungs- und die kommunalen Baubewilligungsbehörden eine angepasste Emissionsprognose für die Jahre 2020 und 2025.
7.8 Rückerstattung der Kosten kommunal finanzierter LSW
Der Kanton Aargau weist darauf hin, dass einzelne Gemeinden ergänzende Lärmschutzwände finanziert haben. Die entsprechenden Kosten sei diesen zurückzuerstatten.