Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2011/50: Revision des Bundesgesetzes über die Lärmsanierung der Eisenbahnen · 11 Seiten

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Referenz/Aktenzeichen: 012.21/2012-11-01/63

3 Überblick

3.1 Ergebnis Vernehmlassung Schweiz

Die vorgesehene Änderung des BGLE wurde überwiegend positiv aufgenommen. Zusätzliche Massnahmen für den Schutz der Bevölkerung vor übermässigem Bahnlärm werden als richtig und sinnvoll angesehen.

Die Kantone begrüssen die vorgesehenen Massnahmen. Zusätzlich ist ihnen wichtig, dass die laufende Schallschutzfenstersanierung, welche durch die Kantone vollzogen wird, auch nach 2015 weitergeführt werden kann. Ebenfalls wird mehrfach gefordert, die derzeit gültigen Immissionsgrenzwerte seien zu überprüfen.

Der Dachverband der Städte, die Konferenz der kantonalen Direktoren des öffentlichen Verkehrs sowie einzelne Gemeinden und Städte äussern sich positiv zum vorgeschlagenen Massnahmenpaket.

Die Parteien unterstützen die Vorlage mit Ausnahme der SVP.

Die Schweizerischen Dachverbände äussern sich grundsätzlich positiv zu den geplanten Massnahmen. Kontrovers beurteilt wurden der Zeitpunkt des Inkrafttretens von Emissionsgrenzwerten für bestehende Güterwagen sowie der im Trassenpreis enthaltene Lärmbonus (nicht Gegenstand dieser Vorlage).

Der Bahnsektor (Eisenbahnverkehrsunternehmen, Operateure, Branchenverbände) anerkennt die Notwendigkeit der Einführung von Emissionsgrenzwerten. Er befürchtet aber, dass bis 2020 nicht genügend lärmarmes Rollmaterial zur Verfügung stehen wird. Das Vorgehen sei mit der EU abzustimmen.

Die Lärmorganisationen befürworten die Vorlage voll und ganz. Sie fordern  wie die Kantone  eine Überprüfung der Immissionsgrenzwerte und möchten den Lärmbonus im Trassenpreissystem verstärken.

3.2 Ergebnis Notifikation

Die Europäische Union (EU) hat von der Vorlage Kenntnis genommen. Sie zieht selber ein EUweites Verbot lärmintensiver Güterwagen in Betracht, will vorab aber eine umfassende Folgenabschätzung vornehmen und die geeignete Rechtsform prüfen. Eine entsprechende Mitteilung der EU-Kommission wird bis 2014 in Aussicht gestellt.

Die EU bittet die Schweiz, unilaterale Massahmen zu vermeiden, die möglicherweise Schienenfrachtdienste und den freien Verkehr von Zügen in Europa stören würden. Von der Einführung verbindlicher Emissionsgrenzwerten möge die Schweiz solange absehen, bis die EU ihr Vorhaben öffentlich bekanntgegeben hat.