Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2011/50: Revision des Bundesgesetzes über die Lärmsanierung der Eisenbahnen · 11 Seiten

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Referenz/Aktenzeichen: 012.21/2012-11-01/63

4 Stellungnahmen zum Massnahmenpaket

4.1 Emissionsgrenzwerte für den Güterwagenbestand

Die Notwendigkeit der Lärmreduktion beim Schienengüterverkehr im Allgemeinen und die Einführung von Emissionsgrenzwerten für den Güterwagenbestand im Besonderen wird in sämtlichen Vernehmlassungen (Kantone, Parteien, Dachverbände und Bahnsektor [vgl. Anhang]) ausdrücklich als richtig und wichtig anerkannt. Unterschiedlich beurteilt wird die Übergangsfrist bis zum Inkrafttreten im Jahr 2020:

Die KöV, mehrere Kantone, der Cercle Bruit, die Lärmliga (SLL) und weitere fordern, dass die Emissionsgrenzwerte bereits früher, d.h. 2016, 2017 oder 2018, in Kraft gesetzt werden. Der Schweizerische Nutzfahrzeugverband (ASTAG) verlangt deren sofortige Einführung.

Der Bahnsektor sowie die SVP und die Economiesuisse erachten dagegen die Übergangsfrist bis

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2020 als zu kurz. Das Ziel sei mangels Werkstattkapazitäten in Europa, weil die LL-Sohle noch nicht zugelassen sei und weil es an einem gesamteuropäisch harmonisierten lärmabhängigen Trassenpreissystem fehle, nicht erreichbar. Ab 2020 könnten, insbesondere im Einzelwagenladungsverkehr, zu wenig lärmarme Güterwagen für den Verkehr in bzw. durch die Schweiz zur Verfügung stehen.

Der Bahnsektor will, dass die Emissionsgrenzwerte zu einem späteren Zeitpunkt und in Abstimmung mit der EU in Kraft gesetzt werden. Die SBB schlägt vor, das Inkrafttreten zu verschieben, wenn sich 2019 abzeichnet, dass das Ziel nicht erreicht wird. Die BLS AG schlägt für Güterwagen mit einer Laufleistung von weniger als 1'000 km/Jahr eine Verlängerung der Übergangsfrist bis 2024 vor. Die internationalen Branchenverbände (CER/UIP/ERFA) erachten ein Inkrafttreten der Emissionsgrenzwerte ab 2028 als realistisch.

Die SBB AG und der VAP schlagen vor, die Entwicklung des Bestandes an lärmarmen Güterwagen mittels eines Monitorings zu verfolgen. Damit sollen frühzeitig negative Auswirkungen auf die Verlagerungspolitik und die Schienengüterverkehrsversorgung der Schweiz erkannt werden.

Der VöV und die BLS Netz AG bemängeln das Fehlen gesetzlicher Grundlagen betreffend die Durchsetzung der Emissionsgrenzwerte. Dies betrifft die Zuständigkeit für den Vollzug und die Sanktionen selber.

4.2 Massnahmen an der Fahrbahn

Die Massnahmen an der Fahrbahn finden sowohl bei den Kantonen, den Parteien und im Bahnsektor eine breite Unterstützung.

Der Cercle Bruit und der Kanton Thurgau wünschen, dass das Typenzulassungsverfahren für Schienenschallabsorber prioritär vorangetrieben wird. Zudem seien im Verpflichtungskredit 100 Mio. Franken statt lediglich 55 Mio. Franken vorzusehen.

Die SBB AG, die BLS AG und der Kanton Zug bemängeln, dass Schienenschmieranlagen gegen das Kurvenkreischen nicht ins Massnahmenpaket aufgenommen worden ist.

4 Verbundstoffsohle; LL → Low friction, low noise.