Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2011/70: Strategie Biodiversität Schweiz · 66 Seiten

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BE fordert, dass die nationalen und kantonalen bzw. regionalen lnventarobjekte sowie die lokalen Schutzgebiete konsequent umgesetzt werden, damit das Ziel von 17 % Schutzgebietsflächen bis 2020 erreicht werden kann. Die hierzu notwendigen zusätzlichen finanziellen Mittel sind vom Bund bereitzustellen.

GPS, Gre, PN, SVS, VKMB und WWF erwarten, dass sich die Schweiz das Ziel von 20 % Schutzgebieten und von 10 bis 15% Vernetzungsgebieten bis 2020 setzt.

Im Abschnitt «Lebensräume der Fische verbessern» ist das Ziel festgehalten, die Lebensräume der Fische so zu verbessern, dass auf die aufwendigen Jungfisch-Besatzmassnahmen sukzessive verzichtet werden kann, was JFK sehr begrüsst. JFK sieht ausserdem grosses Potenzial und dringenden Handlungsbedarf im Rahmen der Vernetzung der Wasser-Lebensräume mittels Auf- und Abstiegshilfen für Fische.

Gemäss AG soll in neu geschaffenen Schutzgebieten die nachhaltige Nutzung im Bereich Jagd und Fischerei nicht generell eingeschränkt werden. Von der systematischen Ausscheidung von Wildruhezonen ist in Mittellandkantonen abzusehen.

PR verlangt, bei der Auswahl der Naturschutzgebiete auch auf das Vorhandensein von wilden Vorfahren unserer Kulturpflanzen zu achten.

FLS schlägt die Schaffung eines »Fonds Biodiversität Schweiz» vor.

Zoo betont, dass Zoos als Areale mit überdurchschnittlich hoher Biodiversität als Halter von Reservepopulationen von im Freiland bedrohten Arten, als Stätten der Umweltbildung und -forschung, als Mittel zur Besucherlenkung sowie (manche) als Schutzzentren für kranke oder verletzte oder von den Behörden beschlagnahmte oder eingezogene Tiere zur ökologischen Infrastruktur gehören. Sie sollten daher in diesem Kapitel explizit genannt werden.

IUCN und SVS schlagen folgende Ergänzung vor: «Mindestens 75 % der für die Pflanzen- und Tiervielfalt wichtigsten Gebiete sollen im Schutzgebietsnetz enthalten sein und entsprechend den Anforderungen der Zielarten gemanagt werden.» Im Aktionsplan sollte dann eine Identifizierung dieser Gebiete (Important Plant Areas, IPAs) erfolgen. IPAs können sich mit Key Biodiversity Areas (KBAs) ergänzen.

Die ökologische Infrastruktur sollte gemäss SVS auch Flächen beinhalten, die im Zusammenhang mit dem Klimawandel in Zukunft für die Biodiversität wichtig werden dürften.

7.3 Verbesserung des Zustands von stark gefährdeten Arten

ENHK, KBNL und UR weisen darauf hin, dass die Beschränkung der zukünftigen Artenförderung auf die stark gefährdeten Arten die Handlungsmöglichkeiten von Bund und Kantonen unnötig einschränkt. Auch aefu, EVP und GPS erachten eine ausschliessliche Fokussierung auf stark gefährdete Arten als nicht sinnvoll, die Artenförderung solle bereits dann beginnen, wenn die Bestände noch gross genug sind, damit Massnahmen mit geringerem Aufwand möglich sind und eine gute Erfolgschance haben. aefu, AG, BE, ENHK, EVP, GPS, Gre, JAG, KBNL, KG, NW, PN, SSV, SGH, SSV, SVS, SVU, UR, VKMB, WWF und Zoo schlagen vor, dass man im Titel vom Zustand der prioritären Arten und nicht der stark gefährdeten Arten spricht. Diejenigen Arten sollen berücksichtigt werden, für die die Schweiz eine besondere Verantwortung trägt. PR wünscht nebst der Erhaltung der Arten auch eine Förderung.

Aus Sicht von BWB und sgv mangelt es an einer Prioritätensetzung aus der Perspektive der Klimaentwicklung. Auch gemäss FFU soll in der SBS berücksichtigt werden, dass mit dem Klima zusammenhängende Artenveränderungen beobachtet und neue Entwicklungen rechtzeitig erkannt werden, damit wo nötig und möglich geeignete Massnahmen ergriffen werden können. Die Biodiversität soll in der Klimapolitik einen wichtigen Stellenwert bekommen.