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Vernehmlassung 2011/84: Revision der Eigenmittelverordnung (ERV; Basel III) · 68 Seiten

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Eigenmittelverordnung 952.03

b. 8 Prozent derden nach Artikel 67 gewichteten nicht gegenparteibezogenen Risiken;

c. dendem Zwölfeinhalbfachen der Mindestanforderungen erforderlichen Eigenmitteln für Marktrisiken (Art. 68–76);

d. dendem Zwölfeinhalbfachen der Mindestanforderungen erforderlichen Eigenmitteln für operationelle Risiken (Art. 77–82);.

e. dem Zwölfeinhalbfachen der Mindestanforderungen für Risiken aus Garantieverpflichtungen gegenüber zentralen Gegenparteien (Art. 56a);

f. dem Zwölfeinhalbfachen der Mindestanforderungen für das Risiko möglicher Wertanpassungen aufgrund des Gegenpartei-Kreditrisikos von Derivaten (Art. 41a).

3 …10

3bis Die zu erfüllenden Kapitalkennzahlen, bezogen auf die nach den Artikeln 28–32c korrigierten anrechenbaren Eigenmittel bzw. dessen Bestandteile, betragen:

a. 4,5 Prozent der gewichteten Positionen für das harte Kernkapital („CET1-Quote“);

b. 6,0 Prozent der gewichteten Positionen für das Kernkapital („Kernkapitalquote“); und

c. 8,0 Prozent der gewichteten Positionen für die anrechenbaren Eigenmittel („Gesamtkapitalquote“).

4 Die anrechenbaren Eigenmittel müssen die Mindestanforderungen dauernd erfüllen. Eine Bank hat die FINMA und die Prüfgesellschaft unverzüglich zu informieren, wenn sie die Mindestanforderungen nicht erfüllt.

Art. 33a Eigenmittelpuffer

1 Banken müssen in Form von hartem Kernkapital dauernd einen Eigenmittelpuffer von 2,5 Prozent der gewichteten Positionen zu halten.

2 Banken, deren Eigenmittelpuffer aufgrund besonderer unplanbarer Umstände wie einer Krise des internationalen oder schweizerischen Finanzsystems die Anforderungen zeitweise unterschreitet, verletzen die Eigenmittelanforderungen nicht Sie müssen die Unterschreitung innert einer von der FINMA im Einzelfall festgelegten Frist wieder beseitigen.

Art. 33b Antizyklischer Puffer

(kommt in separater Anhörung)

10 Aufgehoben durch Ziff. I der V vom 11. Nov. 2009, mit Wirkung seit 1. Jan. 2010 (AS 2009 6101).