Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2011/84: Revision der Eigenmittelverordnung (ERV; Basel III) · 87 Seiten
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• Bei Instituten, die ihre Eigenmittel auf Basis bewilligungspflichtiger Modellansätze berechnen,
kann die FINMA gemäss Art. 33c E-ERV eine parallele Berechnung der Eigenmittelerfordernisse nach einem geeigneten Standardansatz verlangen.
• Die Anerkennung von Ratingagenturen wird neu im allgemeinen Teil zu den erforderlichen Ei-
genmitteln geregelt (Art. 35a E-ERV).
• Korrektur einer fehlerhaften Definition des Retailportfolios (Anhang 4, Ziff.1.1 E-ERV).
• Präzisierung des Begriffs „Gruppe verbundener Gegenparteien“ (Art. 100 Abs. 4 E-ERV).
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