Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2011/84: Revision der Eigenmittelverordnung (ERV; Basel III) · 87 Seiten

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• Bei Instituten, die ihre Eigenmittel auf Basis bewilligungspflichtiger Modellansätze berechnen,

kann die FINMA gemäss Art. 33c E-ERV eine parallele Berechnung der Eigenmittelerfordernisse nach einem geeigneten Standardansatz verlangen.

• Die Anerkennung von Ratingagenturen wird neu im allgemeinen Teil zu den erforderlichen Ei-

genmitteln geregelt (Art. 35a E-ERV).

• Korrektur einer fehlerhaften Definition des Retailportfolios (Anhang 4, Ziff.1.1 E-ERV).

• Präzisierung des Begriffs „Gruppe verbundener Gegenparteien“ (Art. 100 Abs. 4 E-ERV).

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