Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2011/84: Revision der Eigenmittelverordnung (ERV; Basel III) · 87 Seiten

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sowie die Beschäftigung nicht eindeutig und isoliert darstellbar. Beide Konzepte basieren zudem auf einer statischen Betrachtung der Banken. D.h. sie berücksichtigen keine Verhaltensanpassungen seitens der Banken, zum Beispiel durch Produktinnovationen, Portfolio- und Strategieanpassungen sowie Effizienzsteigerungen oder seitens der Wirtschaftssubjekte, indem diese ihren Bedarf an Bankkrediten reduzieren (zum Beispiel durch Eigenfinanzierung oder alternative Finanzierungen). Das im historischen Vergleich niedrige Zinsniveau ermöglicht zudem ein durchschnittlich günstigeres Zinsgeschäft für die Banken als bisher unterstellt. Die aktuellen Finanzmarktentwicklungen zeigen, dass die Annahmen zu Frequenz und Ausmass von Krisen nicht den Erfahrungen der Vergangenheit folgen müssen. Mit zunehmender Fragilität gewinnen stabilitätsfördernde Elemente signifikant an Bedeutung. Ferner entwickelt der Markt zum Beispiel hinsichtlich der Kapitalerwartung von Banken in der Regel relativ schnell eigene Massstäbe, die deutlich über den Regulierungsanforderungen liegen können.

10.6 Ergebnis

Die Umsetzung von Basel III hat zum Ziel, ein konstantes Wirtschaftswachstum zu fördern. Das heisst, durch eine verbesserte Stabilität und Verringerung der Volatilität im Finanzsektor, die Risiken für die Gesamtwirtschaft zu reduzieren. Wie die Finanzkrise gezeigt hat, sind hierzu eine Verbesserung der Verlusttragfähigkeit und die Vorsorge gegenüber Liquiditätskrisen durch jeweils ausreichende Puffer erforderlich. Insgesamt soll das Massnahmenpaket Basel III in wirtschaftlich guten Zeiten eine übertriebene Kredit- und Risikoexpansion durch einen Aufbau der Banken von Leverage vermindern, um in Krisenzeiten die prozyklische Wirkung eines erforderlichen De-Leveraging, d.h. dem forcierten Risikoabbau abzuschwächen. Dies vermeidet eine nachteilige kontraktive Wirkung auf die Realwirtschaft, z.B. durch eine Kreditklemme. Zudem lässt sich für Banken keine zwingende Korrelation von Leverage und Rentabilität nachweisen. Durch die Stabilisierung und Verstetigung der Entwicklung des Finanzsektors werden zusätzlich die Beschäftigungs- und Einkommensverhältnisse der Mitarbeiter, die Gewinne der Investoren sowie die Steuereinnahmen langfristig profitieren. Die infolge der höheren Kapitalanforderungen zu erwartenden Anpassungsreaktionen der Banken auf das Kreditangebot sowie die daraus resultierenden volkswirtschaftlichen Rückwirkungen sind nach den Modellen angesichts der vorgesehenen Übergangsfristen moderat. Speziell in der Schweiz dürften die Kosten im Vergleich zum erwarteten Nutzen einer höhere Finanzmarktstabilität als tief eingeschätzt werden. Die überwiegende Mehrheit der mittleren und kleineren Banken wird durch ihre derzeit bereits solide Kapitalausstattung nicht restringiert infolge neuer Kapitalanforderungen. Insoweit kann auch keine dadurch induzierte Kreditverknappung geltend gemacht werden. Zudem zeichnet sich der schweizerische Kreditmarkt durch einen Anteil der nicht durch Hypotheken besicherten Kredite mit nur gut 11% des gesamten Kreditvolumens aus, während der Anteil der durch nicht durch Hypotheken besicherten Kredi-

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te an KMU nur knapp 6% beträgt . Die zahlreichen wirtschaftlichen Risiken infolge der Unsicherheit bezüglich internationaler und nationaler Konjunktur, Schuldenkrise und Währungsentwicklung zeigen, dass weiterhin ein rapider Kursverfall und entsprechende Verluste bei den Finanzmarktakteuren denkbar sind. Verbesserte Kapitalanforderungen und stabilere Banken sind daher für ein Wirtschaftswachstum unverzichtbar.

10.7 Besonderheiten durch die spezielle TBTF-Regulierung für Grossbanken

Die beiden Grossbanken werden im Zuge der TBTF-Regulierungsanforderungen durch über die Basel III Umsetzung hinausgehende strengere nationale Kapital- und Liquiditätsanforderungen betroffen sein. Für die TBTF-Regulierungen und deren volkswirtschaftlichen Auswirkungen wird auf die Botschaft vom 20. April 2011 sowie die entsprechende Regulierungsfolgeabschätzung vom 31. März 2011 verwiesen.

69 Quelle: SNB, per Ende 10/2010. Veröffentlicht in: Regulierungsfolgeabschätzung zur Änderung des Bankengesetzes (too big to fail), vom 31.03.2011, Tabelle 3, S. 25. / 78/87