Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2012/102: Änderung der Verordnung über das Register der universitären Medizinalberufe (Registerverordnung MedBG) · 9 Seiten

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Die Tabelle mit den verantwortlichen Datenlieferantinnen und Datenlieferanten sowie mit den Datenfeldern des MedReg bzw. den Zugangsberechtigungen auf diese Datenfelder wird entsprechend angepasst.

Neu sind Datenfelder für die Fähigkeitszeugnisse des BLV aufgelistet, ebenso für die UID gemäss

bis ter

Artikel 7 sowie für die ZSR-Nummer gemäss Artikel 7 .

Anhang 2 (Art. 6 Abs. 2) Privatrechtliche Weiterbildungsqualifikationen nach Krankenpflege-

Leistungsverordnung (KLV)

Anhang 2 enthält wie bisher eine Auflistung der privatrechtlich geregelten Weiterbildungsqualifikationen der Ärztinnen und Ärzte, die gemäss Krankenpflege-

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Leistungsverordnung vom 29. September 1995 (KLV) nachgewiesen werden müssen, wenn entsprechende Leistungen verrechnet werden. Die Liste wurde ergänzt um vier Fähigkeitsausweise, die zur Abrechnung von Leistungen der Komplementär- oder Alternativmedizin berechtigen.

Dabei handelt es sich um Qualifikationen, die provisorisch bis 2017 wieder in den Leistungskatalog der obligatorischen Krankenpflegeversicherung aufgenommen wurden.

5. Personelle und finanzielle Auswirkungen auf den Bund

bis

Für die Nutzung der Standardschnittstelle gemäss Artikel 13 Absatz 2 können voraussichtlich ab 2015 Gebühren erhoben werden. Die voraussichtlichen Gebühreneinnahmen von den

bis

gebührenpflichtigen Nutzerinnen und Nutzern (vgl. Kommentar zu Art. 18 Abs. 2) decken den geschätzten, von ihnen verursachten Aufwand für die Einrichtung und Nutzung der Standardschnittstelle. Unter der Annahme, dass schätzungsweise 75 Prozent aller Nutzerinnen und Nutzer gebührenpflichtig sein werden, ergibt sich ein Kostendeckungsgrad des Standardschnittellenaufwandes in entsprechender Höhe.

6. Personelle und finanzielle Auswirkungen auf die Kantone

Die Revision hat keine finanziellen und personellen Auswirkungen auf die Kantone.

7. Personelle und finanzielle Auswirkungen auf die Weiterbildungsorganisationen

Die Revision hat keine finanziellen und personellen Auswirkungen auf die Weiterbildungsorganisationen.

8. Personelle und finanzielle Auswirkungen auf die Volkswirtschaft

Bereits heute können Nutzerinnen und Nutzer öffentlich zugängliche Daten des MedReg über kostenlose Einzelabfragen nutzen. Die Revision ermöglicht einem bestimmten Kreis (vgl.

bis

Kommentar zu Art. 13 ) eine erweiterte und effizientere Nutzung der öffentlich zugänglichen Daten

bis über die Standardschnittstelle gegen kostendeckende Gebühren (vgl. Kommentar zu Art. 18 ). Dies ermöglicht es beispielsweise Pharmagrossisten, systematisch über sämtliche neuen Einträge oder Mutationen im MedReg zu verfügen. Dies hat zur Folge, dass die logistische Information zur Belieferung von Medizinalpersonen, die zum Bezug von Betäubungsmitteln berechtigt sind, unmittelbar zur Verfügung steht und dadurch ein reibungsloser Ablauf ermöglicht wird.