Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2012/104: Verordnung über die Informationssysteme für den öffentlichen Veterinärdienst (ISVet-V) · 9 Seiten

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Artikel 3 Begriffe

TG und LA TG schlagen vor, den Begriff EDV-Betrieb statt Betrieb zu verwenden, weil der Begriff Betrieb sowohl für den Betrieb eines EDV-Systems als auch für einen Betrieb i.S. der Landwirtschaftlichen Begriffsverordnung verwendet werden kann.

AI bemängelt, dass in Buchstabe a nur das BVET/BLV und das BLW erwähnt seien, die Kantone als wichtiges Glied entlang der Lebensmittelkette hingegen nicht.

2. Kapitel: Informationssystem ASAN

Artikel 4 Daten

AR, FR, GR, VD, AI, Vet BS, BL,TG, ZH, SO, LU, AVSV SG, VdU, KOLAS und VSKT vermissen bei den Stammdaten in Absatz 2 Buchstabe h die Ohrenmarkennummern der Rinder und Ziegen wie auch die ID der Pferde. Sie verlangen, dass die Tier-ID und das Geschlecht hinzugefügt werden. LU bemerkt, dass in Absatz 2 Buchstabe h die Aufzählung der Stammdaten nicht abschliessend sein dürfe.

Suisselab und SBV verlangen, dass in Buchstabe c die Nummern, die zur Identifikation des Betriebs, des Standorts oder der Person dienen, sowie die Nummern der jeweils zuständigen kantonalen Behörde hinzugefügt werden.

Der SBV bedauert, dass die heutige Nummerierung der Identifikation der Betriebe und deren Standorte nicht harmonisiert sind.

Für AI und KOLAS gehört die Abstammung der Tiere nicht zu den Stammdaten und sollte gestrichen werden, weil bei der Erfassung der Equiden ID offensichtlich geworden sei, dass eine Vermischung von Zucht und Haltung sich nicht bewähre. Weiter verlangen sie, dass die individuellen Tierdaten nur zu erfassen seien, sofern die Tiere in einem System analog der TVD erfasst sind. Der kantonale Vollzug sei nicht in der Lage, zusätzliche Aufgaben im Zusammenhang mit der Erfassung, der Kontrolle oder betrieblichen Abklärungen zu übernehmen.

Für die Identitas ist in Absatz 2 Buchstaben b und c nicht klar, um welche Nummern es sich handelt, und verlangt, dass genauer spezifiziert werde, welche Nummern zu verwenden seien.

Artikel 5 Datenquellen

FR und SAAV FR verlangen, dass zusätzlich die Milchdatenbank, das Informationssystem Limsophy und GELAN als Datenquelle aufgezählt werden.

Suisselab und SBV erwarten, dass bei der Übernahme von Daten aus anderen Informationssystemen die unterschiedliche Strukturierung und die inhaltliche Richtigkeit berücksichtigt werden.

AI und KOLAS bemerken, dass die in AGIS gespeicherten Daten genügen müssen, da die kantonalen Vollzugsbehörden keine Kapazitäten hätten, um weitere Daten zu erheben.

Identitas vermisst die Daten der FLEKO.

Der SBV weist darauf hin, dass Agate keine Datenquelle, sondern ein Internetportal sei.

Artikel 6 Beschaffung der Daten

TG, LA TG halten fest, dass die landwirtschaftsrelevanten Daten in den Kantonen erfasst und über AGIS anderen Anwendungen zur Verfügung gestellt werden.

AG und VKCS möchten ergänzen, dass die Meldepflichten der Kantone gemäss TSG gemeint seien.

BL, TG, LU, SO, GR, VSKT, AVSV SG Amt, VDU und AR verlangen folgende Ergänzung in

3/9 ISVet-V_Anhörung_Ergebnisbericht_DE ISVet V