Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2012/104: Verordnung über die Informationssysteme für den öffentlichen Veterinärdienst (ISVet-V) · 9 Seiten
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Bundesbehörden Daten nur nach Freigabe des Kantons weitergeben dürfen.
AI und KOLAS verlangen, dass in Absatz 1 präzisiert wird, dass besonders schützenswerte Daten nur zweckgebunden weitergegeben werden dürfen.
Der MGB verlangt, dass im Rahmen des Koordinierten Vollzugs auch der Bereich Lebensmittelsicherheit in Absatz 2 aufgenommen werden sollte.
Artikel 24 Bekanntgabe von Daten an Private
Da nicht spezifiziert wird, wer als Privater berechtigt ist, hält der MGB fest, das für ihn alle Akteure der Wertschöpfungskette gemeint sind.
4. Abschnitt: Datenschutz, Informatiksicherheit und Archivierung Artikel 27 Berichtigung von Daten
SBV und Suisselab verlangen eine klare Regelung der Verantwortlichkeiten und Zuständigkeiten von Behörden und anerkannten Laboratorien für die Berichtigung von Daten, die an das System geliefert werden.
Artikel 28 Informatiksicherheit
Für SO, LU, TG, BL, BE, GR, VdU, AR, AVSV SG und VSKT ist es sachlich nicht zweckdienlich, eine Nutzungsvereinbarung pro Kanton abzuschliessen, da in verschiedenen Kantonen die zuständigen Behörden verschiedenen Organisationseinheiten angehören.
Artikel 29 Archivierung und Löschung der Daten
TG regt an, dass überprüft wird, ob diese Bestimmung mit dem Archivierungsgesetz übereinstimmt.
Der SBV möchte, dass die Archivierung der Daten sich nach den Vorschriften des Archivierungsgesetzes richtet und dass die Löschung nicht mehr benötigter Daten spätestens nach 30 Jahren erfolgen muss.
Artikel 30 Vollzug
AG und VKCS verlangen, dass Buchstabe b gestrichen wird, weil diese Bestimmung für die Kantone kostenkritisch sei.
Anhang 1
1.1 Behörden und Berechtigte mit Anwenderrollen
Weil die Verwaltung in den Kantonen unterschiedlich organisiert ist, schlagen BE, BL, Vet BS, ZG, FR, JU, TG, SAAV SAAV FR, VSKT, VdU LA TG vor, dass die Begriffe der Verwaltungseinheiten allgemeiner formuliert werden, so z.B. KFU (Kantonaler Dienst für Umweltschutz), KLA (Kantonaler Dienst für Landwirtschaft) und KV (Kantonaler Veterinärdienst).
1.2 Datenquellen
Für JU und FR fehlen als Datenquelle TRACES und Anis.
ZH und LA TG weisen darauf hin, dass entweder der Begriff „Datenquelle“ oder „Datenherkunft“ verwendet werden sollte.
Die Identitas schlägt vor, die Datenquellen mit der FLEKO und der Heimtierdatenbank zu ergänzen. Zudem sei die TVD keine Quelle von Stammdaten, weil diese Daten von AGIS stammten.
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