Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2012/104: Verordnung über die Informationssysteme für den öffentlichen Veterinärdienst (ISVet-V) · 11 Seiten

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Eidgenossisches Departement des Inneren EDI

Bundesamt für Veterinärwesen BVET

Erläuterungen zur Verordnung über die Informationssysteme für den öffentlichen Veterinärdienst (ISVet-V; SR 916.408)

1 Ausgangslage

Konsumentinnen und Konsumenten sowie die Handelspartner der Schweiz stellen heute erhöhte Anforderungen an die Lebensmittelsicherheit. Der Weg eines Lebensmittels soll jederzeit rückverfolgbar sein. Dazu muss die Lebensmittelkette (Weg eines Lebensmittels vom Feld/Stall bis auf den Teller) als Ganzes betrachtet werden. Die Direktoren der Bundesämter BVET, BAG und BLW kamen darum am 29. Mai 2007 zum Schluss, dass der Rückverfolgbarkeit nur mit einem umfassenden Datenmanagement entlang der gesamten Lebensmittelkette Genüge getan werden kann. Ein solches Datenmanagement erleichtert einerseits die Planung und Abwicklung kantonal und national koordinierter risikobasierter Kontrollen auf allen Produktionsstufen. Andererseits ermöglicht es die effiziente Bewältigung kantonsübergreifender Notfälle (Seuchenausbrüche, Lebensmittelvergiftungen etc.) und vereinfacht die Berichterstattung.

Bisher hat die Verordnung vom 29. Oktober 2008 über das Informationssystem für den öffentlichen Veterinärdienst (ISVet-V; SR 916.408) den Betrieb des zentralen Informationssystems nach Artikel 54a des Tierseuchengesetzes vom 1. Juli 1966 (TSG; SR 916.40) für den Bereich des öffentlichen Veterinärdienstes geregelt. Neu bildet dieses Informationssystem Teil des gemeinsamen zentralen Informationssystems entlang der Lebensmittelkette. Daher sollen verschiedene bestehende Informationssysteme miteinander vernetzt werden. Die ISVet-V soll diesen neuen Gegebenheiten angepasst werden. Selbstverständlich soll das Informationssystem wie bisher auch zur Gewährleistung des Tierschutzes und der Tiergesundheit genutzt werden können.

Das BVET wird ab dem 1. Januar 2014 zusammen mit der Abteilung Lebensmittelsicherheit des BAG das neue Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) bilden. Im Verordnungsentwurf und den Erläuterungen zu den einzelnen Bestimmungen (S. 4) wird bereits die neue Bezeichnung verwendet, da die neue Verordnung voraussichtlich Mitte 2014 in Kraft treten soll.