Rapport sur les résultats
Consultation 2012/107: Révision partielle de l'ordonnance sur l'assurance-maladie (OAMal) · 32 pages
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2.3 Remarques relatives aux dispositions du projet
Remarques concernant l'art. 46, al. 1, let. f, OAMal
Observations, critiques, propositions, demandes Auteur
santésuisse befürwortet die Zulassung der Neuropsychologen und -psychologinnen santésuisse ausschliesslich im Bereich der Diagnostik im Umfang von 6 Sitzungen, max. 2 pro Jahr,
in direkter Anlehnung an den zwischen santésuisse und der Schweizerischen Vereini-
gung der NeuropsychologInnen (SVNP / ASNP) ausgearbeiteten Vorschlag zuhanden
der Eidgenössischen Kommission für allgemeine Leistungen und Grundsatzfragen
(ELGK). Eine weitergehende Zulassung der Neuropsychologen- und psychologinnen
zulasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung lehnen wir entschieden ab, da
die Wirksamkeit - insbesondere der neuropsychologischen Therapie - nicht nachgewie-
sen ist. Zudem würde dies zu einer riesigen Kostenexplosion führen. Die Limitierung auf
den Bereich der Diagnostik im Umfang von 6 Sitzungen, max. 2 pro Jahr, ist explizit in
der KLV festzuhalten. Unter diesem Vorbehalt stimmen wir Art. 46 Abs. 1 Bst. (neu) f
KVV zu.
Die vorgesehene Revision der KVV (Art. 46 Abs. I Bst. f und Art. 50b KVV) sei aufzu- SBAP schieben und im Rahmen der geplanten Aufnahme der nichtärztlichen Psychotherapeu-
ten in die Liste selbstständiger Leistungserbringer auf ärztliche Anordnung gemäss Art.
46 KVV zu behandeln