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Vernehmlassung 2012/109: Ausführungsbestimmungen zur Agrarpolitik 2014-2017 · 378 Seiten
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Anhörung Direktzahlungsverordnung
5 Die Kantone erstellen jährlich nach Vorgabe des BLW einen Bericht über die in ihrem Kantonsgebiet durchgeführten Kontrollen und ihre Überwachungstätigkeit nach Absatz 4.
4. Kapitel: Verwaltungssanktionen
Art. 103 Kürzung und Verweigerung der Beiträge
1 Die Kantone kürzen oder verweigern die Beiträge gemäss Anhang 8, wenn der Gesuchsteller oder die Gesuchstellerin:
a. vorsätzlich oder fahrlässig falsche Angaben macht;
b. Kontrollen erschwert;
c. die Direktzahlungsarten, die er anwenden will, nicht rechtzeitig anmeldet;
d. die Bedingungen und Auflagen dieser Verordnung und weitere, die ihm oder ihr auferlegt wurden, nicht einhält;
e. landwirtschaftsrelevante Vorschriften des Gewässerschutz-, des Umweltschutz- oder des Natur- und Heimatschutzgesetzes nicht einhält;
f. die Daten nach Artikel 4 der TVD-Verordnung vom 26. Oktober 201133 nicht oder nicht korrekt meldet oder die Dokumente über den Tierverkehr nicht vorschriftsgemäss führt.
g. sich nicht rechtzeitig bei Nichteinhaltung der Vorgaben für den ÖLN und Direktzahlungsarten nach den 3. bis 6. Kapiteln des 2. Titels beim Kanton abmeldet.
2 Die Nichteinhaltung von Vorschriften nach Absatz 1 Buchstabe e muss mit einem rechtskräftigen Entscheid festgestellt werden.
3 Bei vorsätzlicher oder wiederholter Verletzung von Vorschriften können die Kantone die Gewährung von Beiträgen bis höchstens fünf Jahre verweigern.
4 Bei Pachtlandverlust werden keine Beiträge aufgrund der Nichteinhaltung der Verpflichtungsdauer zurückgefordert.
5 Bei einem Bewirtschafterwechsel oder bei einer Betriebsaufgabe vor dem 1. Januar haftet der abgebende beziehungsweise der aufgebende Bewirtschafter oder die Bewirtschafterin für Beitragskürzungen und im Zusammenhang mit dem Vollzug dieser Verordnung anfallenden Kosten.
6 Die Kantone erstellen jährlich nach Vorgabe des BLW einen Bericht über die von ihnen verfügten Kürzungen und Verweigerungen von Beiträgen. Die vollständige Erfassung im zentralen Informationssystem für Kontrolldaten nach dem Artikel 165d LwG34 gilt als Bericht.
33 SR 916.404.1
34 SR 910.1