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Vernehmlassung 2012/109: Ausführungsbestimmungen zur Agrarpolitik 2014-2017 · 378 Seiten

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Direktzahlungsverordnung Anhörung

Spezifische Bestimmungen betreffend Mastpoulets

6.3 Die ganze Bodenfläche (ohne erhöhte Sitzgelegenheiten) ist ausreichend

einzustreuen.

6.4 Im Stall müssen den Tieren spätestens ab dem 10. Lebenstag erhöhte Sitz-

gelegenheiten zur Verfügung stehen, die vom Bundesamt für Veterinärwesen für den Einsatz beim betreffenden Masttyp bewilligt sind. Die in der Bewilligung angegebene minimale Anzahl Sitzgelegenheiten bzw. deren Fläche oder Länge ist einzuhalten.

6.5. BTS-Beiträge werden nur dann ausgerichtet, wenn alle Mastpoulets während

mindestens 30 Tagen gemästet werden.

Spezifische Bestimmungen betreffend Truten

6.6 Die ganze Bodenfläche (ohne erhöhte Sitzgelegenheiten) ist ausreichend

einzustreuen.

6.7 Im Stall müssen den Tieren spätestens ab dem 10. Lebenstag Sitzgelegenhei-

ten auf verschiedenen Höhen zur Verfügung stehen, die dem Verhalten und den physischen Fähigkeiten der Tiere angepasst sind.

6.8 Im Stall müssen den Tieren spätestens ab dem 10. Lebenstag genügend

Rückzugsmöglichkeiten (z.B. aus Strohballen) zur Verfügung stehen.

Anforderungen betreffend die Dokumentation und die Kontrolle bei allen

Nutzgeflügelkategorien

6.9 Der Bewirtschafter oder die Bewirtschafterin muss bei der Kontrolle eine

aktuelle Stallskizze vorweisen können. Darauf müssen vermerkt sein:

a. bei Ställen für Hennen und Hähne, Junghennen und -hähne sowie Küken für die Eierproduktion: die für die Tiere begehbare Fläche, die Masse der Sitzstangen und die maximal zulässige Tierzahl;

b. bei Ställen für Mastpoulets und Truten: die relevanten Angaben über die Sitzgelegenheiten und die Bodenfläche im Stallinnern.

6.10 Bei der ersten Kontrolle nach dem 1. Januar 2005 sind die Angaben auf der

Skizze zu verifizieren. Sind die entsprechenden Vorschriften erfüllt, hat die Kontrollperson dies mit Datum und Unterschrift auf der Skizze zu bestätigen.

6.11 Bei den nachfolgenden Kontrollen hat die Kontrollperson zu überprüfen, ob

die Skizze noch aktuell ist. Zusätzlich zu prüfen ist bei:

a. Hennen und Hähne, Junghennen und -hähne sowie Küken für die Eierproduktion: ob die zuletzt eingestallte Tierzahl die auf der Skizze vermerkte maximal zulässige Tierzahl nicht überschreitet;

b. Mastpoulets und Truten: ob die auf der Skizze vermerkte Anzahl Sitzgelegenheiten den Tieren zur Verfügung steht.