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Vernehmlassung 2012/109: Ausführungsbestimmungen zur Agrarpolitik 2014-2017 · 378 Seiten

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Entwurf vom 8. April 2013

Verordnung über die Unterstützung der Absatzförderung für Landwirtschaftsprodukte (Landwirtschaftliche Absatzförderungsverordnung, LAfV)

Änderung vom ...

Der Schweizerische Bundesrat

verordnet:

I

Die Landwirtschaftliche Absatzförderungsverordnung vom 9. Juni 20061 wird wie folgt geändert:

Art. 1 Abs. 1 Bst. c und Abs. 2

1 Finanzhilfen zur Unterstützung der Absatzförderung für schweizerische Landwirtschaftprodukte können gewährt werden für:

c. Exportinitiativen im Bereich der Marktabklärung oder Marktbearbeitung.

2 Die Finanzhilfe wird gewährt für:

a. Massnahmen im Bereich der Marketing-Kommunikation einschliesslich damit zusammenhängende Massnahmen im Bereich der Verpackungsgestaltung;

b. Informationskampagnen über die von der schweizerischen Landwirtschaft erbrachten gemeinwirtschaftlichen Leistungen;

c. die Teilnahme an nationalen und internationalen Veranstaltungen, Messen oder Ausstellungen;

d. eine gemeinsame, produktübergreifende Kampagne;

e. Marktforschungsprojekte und Marketing-Controlling im Bereich der unterstützten Informations- und Absatzförderungsmassnahmen.

Art. 2 Bst. a und c

Nicht unterstützt werden:

a. Massnahmen in den Bereichen Preisgestaltung, Distribution oder Produktentwicklung.

1 SR 916.010

2013–......