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Vernehmlassung 2012/109: Ausführungsbestimmungen zur Agrarpolitik 2014-2017 · 378 Seiten
Fedlex · Vorlage · Seite 265Fedlex · Vorlage
Entwurf vom 8. April 2013
Verordnung über die Unterstützung der Absatzförderung für Landwirtschaftsprodukte (Landwirtschaftliche Absatzförderungsverordnung, LAfV)
Änderung vom ...
Der Schweizerische Bundesrat
verordnet:
I
Die Landwirtschaftliche Absatzförderungsverordnung vom 9. Juni 20061 wird wie folgt geändert:
Art. 1 Abs. 1 Bst. c und Abs. 2
1 Finanzhilfen zur Unterstützung der Absatzförderung für schweizerische Landwirtschaftprodukte können gewährt werden für:
c. Exportinitiativen im Bereich der Marktabklärung oder Marktbearbeitung.
2 Die Finanzhilfe wird gewährt für:
a. Massnahmen im Bereich der Marketing-Kommunikation einschliesslich damit zusammenhängende Massnahmen im Bereich der Verpackungsgestaltung;
b. Informationskampagnen über die von der schweizerischen Landwirtschaft erbrachten gemeinwirtschaftlichen Leistungen;
c. die Teilnahme an nationalen und internationalen Veranstaltungen, Messen oder Ausstellungen;
d. eine gemeinsame, produktübergreifende Kampagne;
e. Marktforschungsprojekte und Marketing-Controlling im Bereich der unterstützten Informations- und Absatzförderungsmassnahmen.
Art. 2 Bst. a und c
Nicht unterstützt werden:
a. Massnahmen in den Bereichen Preisgestaltung, Distribution oder Produktentwicklung.
1 SR 916.010
2013–......