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Vernehmlassung 2012/109: Ausführungsbestimmungen zur Agrarpolitik 2014-2017 · 378 Seiten

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Verordnung über Informationssysteme im Bereich der Landwirtschaft Anhörung

a. Daten zu landwirtschaftlichen Zonengrenzen sowie Hanglagen;

b. Daten zu landwirtschaftlichen Kulturflächen und zum Rebbaukataster;

c. weitere räumliche Daten zur Unterstützung des Vollzugs des LwG;

d. weitere räumliche Daten mit landwirtschaftlichem Bezug.

Art. 11 Beschaffung der Daten

1 Das BLW beschafft periodisch die Daten nach Artikel 10 Buchstaben a, c und d.

2 Die Kantone beschaffen jährlich die Daten nach Artikel 10 Buchstabe b.

3 Die Kantone können die Beschaffung der Daten den Bewirtschaftern und Bewirtschafterinnen, den Gemeinden oder geeigneten Organisationen übertragen, sofern der Datenschutz gewährleistet ist.

Art. 12 Häufigkeit und Fristen zur Datenerfassung oder -übermittlung

1 Die Kantone können zur Datenerfassung und -bearbeitung den vom BLW bereitgestellten prozessgesteuerten Geo-Agrardatenerfassungsservice (GADES) verwenden. Der gesamte Prozess muss bis spätestens zum 31. Juli des Beitragsjahres abgeschlossen sein.

2 Bei Verwendung eigener GIS-Systeme übermitteln die Kantone die bereinigten Geodaten gemäss Artikel 10 Buchstabe b bis zum 31. Juli des Beitragsjahres an das BLW.

Art. 13 Verknüpfung mit anderen Informationssystemen

Für die Nutzung von GADES nach Artikel 12 Absatz 1 können Daten aus AGIS gemäss Anhang 1 Ziffer 1 bezogen werden.

5. Abschnitt: Zentrales Informationssystem zu Nährstoffverschiebungen

Art. 14 Daten

Das zentrale Informationssystem zu Nährstoffverschiebungen (HODUFLU) enthält folgende Daten.

a. Angaben zum Betrieb und zum Bewirtschafter oder zu der Bewirtschafterin nach Anhang 1 Ziffer 1 Buchstaben a und b;

b. Verträge zu Nährstoffverschiebungen zwischen Betrieben;

c. Daten zu den verschobenen Produkten und Mengen an Nährstoffen.

Art. 15 Beschaffung der Daten

1 Das BLW beschafft die Daten beim Bewirtschafter oder der Bewirtschafterin. Die Daten werden vom Bewirtschafter oder von der Bewirtschafterin direkt unter Verwendung der Internetapplikation HODUFLU erfasst und verwaltet.