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Vernehmlassung 2012/109: Ausführungsbestimmungen zur Agrarpolitik 2014-2017 · 378 Seiten

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Anhörung Direktzahlungsverordnung

3. Abschnitt: Bewirtschaftungsanforderungen für die Sömmerung und das Sömmerungsgebiet

Art. 24 Grundsatz

1 Die Sömmerungs- und Gemeinschaftsweidebetriebe müssen sachgerecht und umweltschonend bewirtschaftet werden.

2 Enthält ein allfälliger Bewirtschaftungsplan nach Anhang 3 Ziffer 2 weitergehende Anforderungen und Vorgaben, so sind diese massgebend.

Art. 25 Unterhalt von Gebäuden, Anlagen und Zufahrten

Gebäude, Anlagen und Zufahrten müssen in einem ordnungsgemässen Zustand sein und entsprechend unterhalten werden.

Art. 26 Haltung der Sömmerungstiere

Die Sömmerungstiere müssen mindestens einmal pro Woche überwacht und beaufsichtigt werden.

Art. 27 Schutz und Pflege der Weiden und Naturschutzflächen

1 Die Weiden sind mit geeigneten Massnahmen vor dem Aufkommen und der Verbreitung von Verbuschung oder Vergandung zu schützen.

2 Flächen nach Anhang 3 Ziffer 1 sind vor Tritt und Verbiss durch Weidetiere zu schützen.

3 Naturschutzflächen müssen vorschriftsgemäss bewirtschaftet werden.

Art. 28 Düngung der Weideflächen

1 Die Düngung der Weideflächen muss auf eine ausgewogene und artenreiche Zusammensetzung der Pflanzenbestände und auf eine massvolle und abgestufte Nutzung ausgerichtet sein. Die Düngung hat mit alpeigenem Dünger zu erfolgen. Die zuständige kantonale Fachstelle kann die Zufuhr von alpfremden Düngern bewilligen.

2 Stickstoffhaltige Mineraldünger und alpfremde flüssige Dünger dürfen nicht ausgebracht werden.

3 Als Ausbringung von alpeigenem Hofdünger gilt auch die anteilsmässige Ausbringung auf angrenzende Sömmerungs- und Gemeinschaftsweiden, wenn die Tiere regelmässig auf den Heimbetrieb zurückkehren.

4 Für jede Düngerzufuhr sind der Zeitpunkt der Zufuhr sowie Art, Menge und Herkunft der Dünger in einem Journal festzuhalten.

5 Für Rückstände aus nichtlandwirtschaftlichen Abwasserreinigungsanlagen mit höchstens 200 Einwohnergleichwerten und aus nichtlandwirtschaftlichen Abwasser-