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Vernehmlassung 2012/112: Umsetzung der im zweiten «Via sicura»-Paket enthaltenen Massnahmen · 40 Seiten

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1. Gruppe 2. Gruppe

8 Stoffwechselerkrankungen Bei Vorliegen einer Zuckerkrankheit Bei Vorliegen einer Zuckerkrankheit

(Diabetes mellitus) muss eine stabile (Diabetes mellitus), bei der als

Blutzuckereinstellung ohne Therapie-Nebenwirkung eine

verkehrsrelevante Unter- oder Unterzuckerung auftreten oder bei der Überzuckerungen vorhanden sein. Allgemeinsymptome einer

Keine anderen Stoffwechseler- Überzuckerung vorkommen können, ist krankungen mit bedeutsamen die Fahreignung für die Kategorie D Auswirkungen auf die Fähigkeit zum oder die Unterkategorie D1

sicheren Führen eines Motorfahrzeugs. ausgeschlossen.

Für die Kategorie C oder die

Unterkategorie C1, für die Bewilligung zum berufsmässigen Personentransport sowie bei Verkehrsexperten kann die Fahreignung unter besonders günstigen Umständen gegeben sein.

Keine anderen

Stoffwechselerkrankungen mit

Auswirkungen auf die Fähigkeit zum sicheren Führen eines Motorfahrzeugs oder mit einer Beeinträchtigung der verkehrsrelevanten Leistungsfähigkeit.

9 Krankheiten der Atem- und Keine Erkrankungen mit erhöhter Keine Erkrankungen mit erhöhter Bauchorgane Tagesschläfrigkeit und keine anderen Tagesschläfrigkeit und keine anderen

Erkrankungen oder Einschränkungen, Erkrankungen oder Einschränkungen, die sich auf die Fähigkeit zum sicheren die sich auf die Fähigkeit zum sicheren Führen eines Motorfahrzeugs Führen eines Motorfahrzeugs

auswirken. auswirken oder die verkehrsrelevante Leistungsfähigkeit beeinträchtigen.