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Vernehmlassung 2012/112: Umsetzung der im zweiten «Via sicura»-Paket enthaltenen Massnahmen · 40 Seiten

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1. Gruppe 2. Gruppe

1.2 Gesichtsfeld Beidäugiges Sehen: Gesichtsfeld Gesichtsfeld horizontal minimal 140

horizontal minimal 120 Grad. Grad. Erweiterung nach rechts und Erweiterung nach rechts und links links minimal 70 Grad. Erweiterung minimal 50 Grad. Erweiterung nach nach oben und unten minimal 30 Grad. oben und unten minimal 20 Grad. Das Das zentrale Gesichtsfeld muss auf zentrale Gesichtsfeld muss bis 20 Grad jedem Auge bis 30 Grad normal sein. normal sein.

Einäugiges Sehen: normales

Gesichtsfeld bei normaler

Augenbeweglichkeit.

1.3 Doppelsehen Keine einschränkenden Doppelbilder. Normale Augenbeweglichkeit (keine

Doppelbilder)

1.4 Dämmerungssehen und Keine wesentliche Einschränkung des Dämmerungssehens. Keine wesentlich

Blendempfindlichkeit erhöhte Blendempfindlichkeit.

2 Hörvermögen Hörweite für Konversationssprache

beidseitig 3 m, bei einseitiger Taubheit 6 m. Keine schweren Erkrankungen des Innen- oder Mittelohres.

3 Alkohol, Betäubungsmittel Keine Abhängigkeit. Kein Keine Abhängigkeit. Kein

und psychotrop wirksame verkehrsrelevanter Missbrauch. verkehrsrelevanter Missbrauch. Keine Medikamente Substitutionstherapie.