Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2012/115: Bundesgesetz über die Informationssicherheit (ISG) · 53 Seiten

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im neuen Gesetz ein Koordinationsorgan zwischen Bund und Kantonen vorgesehen wird, um einen gemeinsame Politik in Sachen Sicherung der Kommunikationsinfrastrukturen und Abwehr der Cyberkriminalität verfolgen zu können.

GE begrüsst grundsätzlich die Initiative, die Informationssicherheit auf Bundesebene zu stärken. Das Gesetz ist komplett und berücksichtigt alle notwendigen Parameter. GE ist daher für dieses Gesetzesprojekt, dass nur geringe Auswirkungen auf die kantonale Verwaltung haben dürfte.

JU begrüsst das Gesetzesprojekt im Bewusstsein der Notwendigkeit die Rechtsgrundlagen an die Entwicklung im Informatikbereich und die damit verbundenen Risiken anzupassen. Der Entwurf enthalte die grundlegenden Elemente einer Sicherheitspolitik, die der Schweiz erlaube, die Risiken des Informatikbereiches umfassend zu begrenzen. Es ist daher weder formell noch im Grundsatz auf etwas hinzuweisen. Die vorliegenden rechtlichen Grundlagen betonen das Risikomanagement als Mittel zur Sicherheitsverbesserung und führen klarerweise zu einem Fortschritt in Sachen Sicherheitsniveau auf nationaler Ebene. JU unterstützt das Projekt vollumfänglich.

3.2 In der Bundesversammlung vertretene politische Parteien

Die CVP befürwortet grundsätzlich die Schaffung eines Bundesgesetzes über die Informationssicherheit. In unserer vernetzten Gesellschaft werde der Schutz von Informationen immer wichtiger. Die Entwicklung zu einer Informationsgesellschaft biete denn auch nicht nur Chancen sondern auch Risiken. Die CVP spricht sich aus diesen Gründen für eine einheitliche gesetzliche Grundlage für das Management und die Organisation der Informationssicherheit für die verpflichteten Behörden aus. Die CVP verlangt aber vom Bundesrat, dass er in seiner Botschaft aufzeigt, wo es Schnittstellen zu bereits bestehenden Systemen und zwischen Institutionen und Privaten ausserhalb der Bundesverwaltung gibt.

Die FDP unterstützt grundsätzlich das Gesetz, das die Sicherheit unseres Landes verbessern will. Die FDP ist für das im Gesetz ausgedrückte generelle Prinzip, ein angemessenes Sicherheitsniveau bei der Verwendung von Informatikmitteln zu definieren, die für die Arbeit der Bundesbehörden immer unerlässlicher werden. Bei der Verwendung von Informatikmitteln ist ein Risikomanagement in allen Bereichen der Bundesverwaltung unerlässlich für die Weiterentwicklung der Informationsgesellschaft. Das vorliegende Gesetz ist daher notwendig, um einerseits die technischen Lücken in unserem System des Informationsschutzes als auch die organisatorischen Lücken zu füllen. Deshalb spricht sich die FDP für die Zusammenfassung aller Massnahmen der Informationssicherheit in einer einzigen, homogenen Regelung aus, die für alle Bundesbehörden und deren Unterstellten gilt. Für die FDP ist es wichtig, ein Gleichgewicht zwischen dem Sicherheitsniveau und den Kosten dafür zu finden, um eine Kostenexplosion zu vermeiden.

Aus Sicht der SVP ist die Vorlage abzulehnen. Massgebende Mehrwerte würden mit einem Bundesgesetz über die Informationssicherheit nicht geschaffen. Es führe vielmehr zu mehr Bürokratie und könne zu einer einheitlichen Anwendung der Bestimmungen nur beschränkt beitragen. Der Entwurf lasse den jeweiligen Bundesbehörden im Rahmen ihrer Unabhängigkeit und Organisationsautonomie beim Vollzug viel Raum. In diesem Sinne sei es vorteilhafter, das derzeitige System beizubehalten und allenfalls gezielte Verbesserungen im Rahmen der bestehenden Strukturen anzubringen.

Die SP begrüsst die Absicht und Stossrichtung des Gesetzesentwurfs. Der vorliegende Entwurf eines Bundesgesetzes über die Informationssicherheit (ISG) trägt nach Ansicht der SP durch seine Ausrichtung auf eine integrale Informationssicherheit dem gesellschaftlichen und technischen Wandel im Umgang mit Information angemessen Rechnung. Insgesamt bilde das neue ISG eine gute Grundlage für eine moderne, professionelle und umfassende Organisation des Informationsschutzes. Ob das Ziel am Ende erreicht werde, dürfte massgeblich von den zur Verfügung stehenden finanziellen und personellen Ressourcen abhängen. Für die SP Schweiz ist zentral, dass das ISG nicht in Konflikt mit dem Öffentlichkeitsprinzip, dem Datenschutz, den Anforderungen an einen guten Service Public und anderen gleichrangigen Grundsätzen gerät. Die SP erwartet, dass Klassifizierungen – wie in Artikel 12 gefordert –