Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2012/115: Bundesgesetz über die Informationssicherheit (ISG) · 53 Seiten
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stellen des Bundes, Vorlage der Bundesratsverordnungen zur Stellungnahme) einverstanden.
AR begrüsst die Vorlage, auch wenn die Kantone bzw. einzelne kantonale Ämter nur am Rande von der bundesgesetzlichen Regelung tangiert würden. Auf eine detaillierte Stellungnahme könne unter diesen Gegebenheiten verzichtet werden.
SG beschränkt seine Stellungnahme auf das Kapitel Personensicherheitsprüfungen, da nur diese Bestimmungen den Kanton unmittelbar betreffen. SG hat keine grundsätzlichen Einwände gegen die neuen Bestimmungen.
GR begrüsst im Grundsatz die Schaffung eines Bundesgesetzes über die Informationssicherheit. Die Schnittstellen zwischen Bund und Kantonen seien aber noch nicht genügend klar. Zudem müsse den Kantonen die Möglichkeit eingeräumt werden, die gemäss ISG zu schaffenden zentralen Fachstellen des Bundes zu beauftragen. Für die Umsetzung des Gesetzes seien, angepasst an den Lebenszyklus von ICT-Systemen angemessene Übergangsfristen von mindestens fünf bis zehn Jahren vorzusehen.
AG befürwortet grundsätzlich den Erlass des ISG, fordert aber, dass im Rahmen des Gesetzesverfahrens noch die offenen Fragen betreffend Personensicherheitsprüfung kantonaler Angestellter, Aufsichtsverfahren durch den Bund sowie Schnittstellen des Informationssicherheitsrechts mit der Datenschutzaufsicht der Kantone geklärt und in der Botschaft erläutert werden.
Für TG kann ein gutes Informationssicherheitsgesetz datenschutzrechtlich von grosser Wichtigkeit sein. Ein solches Gesetz könne jedoch bei zu strikter Ausformulierung auch diverse Gefahren für die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen in sich bergen.
TI begrüsst die Absicht und die Stossrichtung der Gesetzesrevision. Der Hauptzweck des Gesetzesentwurfs sei die Konsolidierung und Koordination von bereits Bestehendem. Dadurch werde es möglich, zukünftige Bedrohungen im Zusammenhang mit der laufenden Verbreitung von IKT-Systemen, mit der Auslagerung von Daten und ihrer zunehmenden Vernetzung entsprechend im Voraus richtig einzuschätzen. Daher hätten klare gesetzliche Grundlagen mit einer hohen Regelungsdichte auf Gesetzesstufe in jenem Bereich ihre besondere Berechtigung, wo teilweise schwerwiegende Eingriffe in die Grundrechte stattfinden, welche die persönliche Freiheit, die Persönlichkeit und Privatsphäre der Bürger schützen.
VD hat, angesichts der sich diversifizierenden und zunehmenden Risiken, keine grundsätzlichen Vorbehalte gegen das Projekt, das beabsichtigt, die gesetzlichen Grundlagen der Informationssicherheit im Bund unter Beachtung der bestehenden Regeln zum Datenschutz zu vereinheitlichen. VD nimmt Kenntnis von der Analyse, wonach die Auswirkungen auf die Kantone minimal sein werden, in dem die Kantone nur betroffen sein werden, soweit sie sensible Aufgaben im Auftrag und unter Aufsicht des Bundes vollziehen. Trotzdem kann VD nicht ausschliessen, dass die Auswirkungen auf die personellen Ressourcen und auf die Finanzen gewichtiger ausfallen könnten als vorgesehen. Dieser Punkt müsse bei der Ausarbeitung der Vollzugsvorschriften noch vertieft abgeklärt werden. VD wünscht insbesondere, dass diesbezüglich die kantonalen Polizei- und Nachrichtendienste, die aktuell verpflichtet sind, die Personensicherheitsprüfungen durchzuführen, berechtigt sind und bleiben, die für die Aufgabenerfüllung notwendigen Daten zu bearbeiten.
VS begrüsst das Gesetzesprojekt, dessen Ziel die Schaffung einheitlicher gesetzlicher Grundlagen für die Informationssicherheit auf Stufe Bund ist. VS versteht auch, dass der Bundesrat die Kontrolle der Umsetzung der Massnahmen und die Personensicherheitsprüfung kantonaler Angestellter in den Ausführungsvorschriften regeln muss. VS wünscht, dass die kompetenten Stellen des Kantons Wallis in diese Arbeiten von Anfang an aktiv integriert werden.
NE unterstützt die Absicht des Bundesrates, seiner Informationssicherheitspolitik einen umfassenden Rahmen zu geben. Das vorgeschlagene Gesetz gehe in die richtige Richtung und reagiere gewiss auf die Vorarbeiten im Bund, ohne sich zu stark auf die Kantone auszudehnen. Trotzdem muss die Informationssicherheit, wie alle Sicherheitsprobleme, gemeinsam mit den kantonalen und kommunalen Partnern betrachtet werden. NE wünscht daher, dass