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Vernehmlassung 2012/120: Verordnung über die Durchführung von statistischen Erhebungen des Bundes (Statistikerhebungsverordnung) · 60 Seiten

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Statistikerhebungsverordnung AS

Besondere Bestimmungen: Bei Personen und Haushalten, die

während mehrerer Jahre an der Erhebung teilnehmen, dürfen

Personenbezeichnungen und

Antworten aus früheren Befragungen wiederverwendet werden.

37. Landwirtschaftliche Betriebszählung

Erhebungsorgan: Bundesamt für Statistik

Erhebungsgegenstand: Betriebsfläche, Tierbestand,

Beschäftigte und weitere Daten gemäss Erhebung zu den Betriebsstrukturdaten; Zusatzerhebung über die Ausbildung, ausserbetriebliche Tätigkeiten, Betriebsverhältnisse,

innerbetriebliche Diversifikation,

Mechanisierung, Ausrüstung, Bewässerung und Bodenbearbeitung.