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Vernehmlassung 2012/120: Verordnung über die Durchführung von statistischen Erhebungen des Bundes (Statistikerhebungsverordnung) · 60 Seiten
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Statistikerhebungsverordnung AS
Besondere Bestimmungen: Bei Personen und Haushalten, die
während mehrerer Jahre an der Erhebung teilnehmen, dürfen
Personenbezeichnungen und
Antworten aus früheren Befragungen wiederverwendet werden.
37. Landwirtschaftliche Betriebszählung
Erhebungsorgan: Bundesamt für Statistik
Erhebungsgegenstand: Betriebsfläche, Tierbestand,
Beschäftigte und weitere Daten gemäss Erhebung zu den Betriebsstrukturdaten; Zusatzerhebung über die Ausbildung, ausserbetriebliche Tätigkeiten, Betriebsverhältnisse,
innerbetriebliche Diversifikation,
Mechanisierung, Ausrüstung, Bewässerung und Bodenbearbeitung.