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Vernehmlassung 2012/120: Verordnung über die Durchführung von statistischen Erhebungen des Bundes (Statistikerhebungsverordnung) · 60 Seiten
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Statistikerhebungsverordnung AS
Befragte: Öffentliche Forstbetriebe, private
Forstbetriebe ab einer Waldfläche von 50 ha und Forstdienste
Auskunftspflicht: Obligatorisch
Zeitpunkt der Durchführung: Dezember–April
Periodizität: Jährlich
Mitwirkende bei der Durchführung: Bundesamt für Umwelt, Kantons-
forstämter, Kreis- und Revierförster/innen, Forstbetriebsleiter/innen
Besondere Bestimmungen: –
41. Bau- und Wohnbaustatistik
Erhebungsorgan: Bundesamt für Statistik
Erhebungsgegenstand: Anzahl, Kosten und Merkmale der
geplanten, der im Bau befindlichen sowie der getätigten Bauten;
zusätzliche Merkmale für Bauten ausserhalb der Bauzonen
Art der Erhebung und Erhebungsmethode: Vollerhebung; Verknüpfung von
Daten der folgenden Quellen: Kantonale und kommunale Bauverwaltungen; Eidgenössisches Gebäude- und Wohnungsregister (GWR)
Befragte: Bauherren, Architekten, Amtsstellen
und, Unternehmen
Auskunftspflicht: Obligatorisch
Zeitpunkt der Durchführung: –