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Vernehmlassung 2012/120: Verordnung über die Durchführung von statistischen Erhebungen des Bundes (Statistikerhebungsverordnung) · 60 Seiten

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Statistikerhebungsverordnung AS

Befragte: Öffentliche Forstbetriebe, private

Forstbetriebe ab einer Waldfläche von 50 ha und Forstdienste

Auskunftspflicht: Obligatorisch

Zeitpunkt der Durchführung: Dezember–April

Periodizität: Jährlich

Mitwirkende bei der Durchführung: Bundesamt für Umwelt, Kantons-

forstämter, Kreis- und Revierförster/innen, Forstbetriebsleiter/innen

Besondere Bestimmungen: –

41. Bau- und Wohnbaustatistik

Erhebungsorgan: Bundesamt für Statistik

Erhebungsgegenstand: Anzahl, Kosten und Merkmale der

geplanten, der im Bau befindlichen sowie der getätigten Bauten;

zusätzliche Merkmale für Bauten ausserhalb der Bauzonen

Art der Erhebung und Erhebungsmethode: Vollerhebung; Verknüpfung von

Daten der folgenden Quellen: Kantonale und kommunale Bauverwaltungen; Eidgenössisches Gebäude- und Wohnungsregister (GWR)

Befragte: Bauherren, Architekten, Amtsstellen

und, Unternehmen

Auskunftspflicht: Obligatorisch

Zeitpunkt der Durchführung: –