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Vernehmlassung 2012/123: Bundesgesetz über die Finanzmarktinfrastruktur (Finanzmarktinfrastrukturgesetz, FinfraG) · 66 Seiten
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Finanzmarktinfrastrukturgesetz AS
unrichtige Angaben oder Verstösse gegen die Mindestreservepflicht, so benachrichtigen sie die Nationalbank und die zuständige Aufsichtsbehörde.
Art. 23 Abs. 2 und 3
2 Stellt die Nationalbank fest, dass eine systemisch bedeutsame Finanzmarktinfrastruktur die besonderen Anforderungen nach Artikel 22 des Finanzmarktinfrastrukturgesetzes vom ...53 nicht erfüllt, so bringt sie dies der FINMA sowie den weiteren zuständigen in- und ausländischen Aufsichts- oder Überwachungsbehörden zur Kenntnis. Dabei beachtet sie die Voraussetzungen von Artikel 21 Absatz 2 Buchstabe b.
3 Die Nationalbank kann zudem:
a. der Finanzmarktinfrastruktur die Eröffnung eines Sichtkontos verweigern oder ein bestehendes Sichtkonto kündigen;
b. bei Widersetzlichkeit gegen eine vollstreckbare Verfügung diese im Schweizerischen Handelsamtsblatt veröffentlichen oder in anderer Form bekannt machen, sofern sie die Massnahme vorher angedroht hat.
Art. 50
1 Die Nationalbank ist befugt, den zuständigen schweizerischen Finanzmarktaufsichtsbehörden nicht öffentlich zugängliche Informationen zu übermitteln, welche diese zur Erfüllung ihrer Aufgaben benötigen.
2 Sie kann zudem mit dem Eidgenössischen Finanzdepartement nicht öffentlich zugängliche Informationen über bestimmte Finanzmarktteilnehmer austauschen, wenn die Aufrechterhaltung der Stabilität des Finanzsystems es erfordert.
Art. 52 Abs. 1
1 Die Nationalbank erlässt ihre Entscheide nach den Artikeln 15, 16a, 18, 20, 22 und 23 dieses Gesetzes, nach Artikel 8 des Bankengesetzes vom 8. November 193454 sowie nach den Artikeln 22 und 24 des Finanzmarktinfrastrukturgesetzes vom ....55 in Form einer Verfügung.
7. Kollektivanlagengesetz vom 23. Juni 200656
Art. 45
Die Bestimmungen über öffentliche Kaufangebote (Art. 112 ff. des Finanzmarktinfrastrukturgesetzes vom....57) sind auf die SICAV nicht anwendbar.
53 SR ...
54 SR 952.0
55 SR ...
56 SR 951.31
57 SR ...