Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2012/127: Ergänzung des Waldgesetzes im Rahmen der Umsetzung Waldpolitik 2020 · 42 Seiten
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verabschiedet. Sie soll sicherstellen, dass die Biodiversität reichhaltig sowie gegenüber Veränderungen reaktionsfähig ist und dass die Biodiversität und ihre Ökosystemleistungen langfristig erhalten bleiben. Dazu sieht sie zehn strategische Ziele vor. Ziel für den Bereich Waldwirtschaft und die weiteren Nutzungssektoren ist, dass die Nutzung der natürlichen Ressourcen bis 2020 nachhaltig erfolgt, sodass die Erhaltung der Ökosysteme und ihrer Leistungen sowie der Arten und der genetischen Vielfalt sichergestellt ist73. Die für die Waldwirtschaft definierten Handlungsfelder sind mit den Zielen, strategischen Stossrichtungen und Massnahmen der Waldpolitik 2020 im Bereich Biodiversität abgestimmt. Die vorliegende Waldgesetzrevision präjudiziert die Umsetzung der „Strategie Biodiversität Schweiz“ nicht und ist damit mit ihr vereinbar.
4.2.3 Strategie Nachhaltige Entwicklung 2012 - 2015
Die vom Bundesrat am 27. Januar 2012 verabschiedete Strategie Nachhaltige Entwicklung 2012 – 201574 betrachtet für den Wald die Tatsache als Herausforderung, dass der Wald in der Schweiz unter seiner Zuwachsleistung genutzt wird, während weltweit der Schutz der Wälder vor Übernutzung im Vordergrund steht. Energie- und klimapolitisch sinnvoll wäre nach Ansicht des Bundesrats eine vermehrte Nutzung des einheimischen Rohstoffs und Energieträgers Holz sowie eine bessere Wertschöpfung im Inland75. Mit Artikel 34a (neu) wird diese Herausforderung angegangen. Die Strategie Nachhaltige Entwicklung 2012 – 2015 verweist unter den laufenden Massnahmen auf die Waldpolitik 2020 und die Ressourcenpolitik Holz76. Die vorliegenden Anpassungen des Waldgesetzes sorgen dafür, dass das Gleichgewicht der drei Dimensionen der Nachhaltigkeit und der unterschiedlichen Waldfunktionen auch zukünftig gewährleistet ist. Die vorliegenden Anpassungen des Waldgesetzes entsprechen damit mit der Strategie Nachhaltige Entwicklung 2012 – 2015.
4.2.4 Anpassung an den Klimawandel in der Schweiz
Die Strategie des Bundesrates setzt den Rahmen für das koordinierte Vorgehen der Bundesämter bei der Anpassung an den Klimawandel. Der erste Teil der Anpassungsstrategie enthält die Ziele, Herausforderungen und Handlungsfelder für die Anpassung und wurde vom Bundesrat am 2. März 2012 verabschiedet77. Der zweite Teil soll aufzeigen, wie die Schweiz diese Ziele erreichen und die Herausforderungen bewältigen will und soll Ende 2013 vorliegen. Gemäss dem ersten Teil der Strategie sollen Anpassungsmassnahmen im Wald bestehende Risiken abbauen, die Anpassungsfähigkeit durch gezielte Verjüngung erhöhen und künftige Risiken vermindern. Die Umsetzung des Bundes soll gemäss der Strategie im Rahmen der Waldpolitik 2020 des Bundes erfolgen. Die Vorlage kommt dieser Forderung nach, indem wie gefordert neu die Förderung von Massnahmen zur Prävention und Bekämpfung von Schadorganismen ausserhalb des Schutzwaldes möglich wird. Zudem wird die Jungwaldpflege verstärkt auf die Anforderungen des Klimawandel ausgerichtet und bezüglich Umfang der zu behandelnden Fläche ausgeweitet (inkl. Schutzwald).
73 BBl 2012 7293
74 Bericht des Bundesrates vom 27. Januar 2012 Strategie Nachhaltige Entwicklung 2012 - 2015. Abrufbar unter: www.are.admin.ch > Nachhaltige Entwicklung > Strategie Nachhaltige Entwicklung
75 Bericht des Bundesrates vom 27. Januar 2012 Strategie Nachhaltige Entwicklung 2012 - 2015, S. 35.
76 Bericht des Bundesrates vom 27. Januar 2012 Strategie Nachhaltige Entwicklung 2012 - 2015, S. 36.
77 BBl 2012 3777