Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2012/127: Ergänzung des Waldgesetzes im Rahmen der Umsetzung Waldpolitik 2020 · 42 Seiten
Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 36Fedlex · Erläuternder Bericht
BU werden nachfolgend zusammengefasst.
3.3.1 Anpassungsfähigkeit des Waldes an den Klimawandel
Eine gezielte Jungwaldpflege fördert stabile und anpassungsfähige Bestände. Eine andauernde Wirkung kann jedoch nur in Kombination mit anderen Massnahmen wie standortgerechter Wiederbewaldung (z.B. über Naturverjüngung) und Durchforstungen im Stangenholz erzielt werden.
Mit jährlich zusätzlichen Bundesbeiträgen von 20 Millionen Franken können bis 2040 25% der Fläche der kritischen Schutzwälder um und bis 2020 25% der klimasensitiven Bestände behandelt werden (siehe Ziffer 3.1.1). Es ist zu erwarten, dass der mit der Jungwaldpflege erzielte Mehrwert (höhere Widerstandsfähigkeit der Bestände gegen natürliche Extremereignisse) die jährlichen Kosten übersteigt. Für einen effizienten Mitteleinsatz sind eine sorgfältige Auswahl der zu fördernden Flächen und Pflegemassnahmen wichtig, welche die Anpassungsfähigkeit der Jungwälder stärken.
Die Förderung der Jungwaldpflege ist aufgrund der positiven Effekte auf verschiedene Waldleistungen von öffentlichem Interesse. Durch die erhöhte Stabilität der Bestände werden die unterschiedlichen Waldfunktionen langfristig gesichert, so dass auch die Auswirkungen im wirtschaftlichen Bereich (insb. Holznutzung) überwiegend positiv zu beurteilen sind. Die Behebung von Schäden, die ohne Massnahmen in Zukunft entstehen, dürften höhere Kosten verursachen als rechtzeitige Anpassungsmassnahmen. Die Nebeneffekte sind positiv zu beurteilen.
3.3.2 Verhütung und Behebung von Waldschäden ausserhalb des Schutzwaldes
Die Unterstützung von Massnahmen zur Bekämpfung von Störungsfällen (ausserhalb des Schutzwaldes) sowie zur Wiederbewaldung im Schadensfall trägt zur qualitativen Walderhaltung bei. Eine rasche Wiederbewaldung der betroffenen Bestände wirkt sich positiv auf unterschiedliche Waldfunktionen wie die Holzproduktion, die Aufrechterhaltung der Schutzwaldleistung, die CO2-Senkenleistung oder die Trinkwasserreinigung aus.
Der heute geschätzte Bedarf liegt bei zusätzlichen Bundesmitteln von 2 Mio. CHF/Jahr. Dies sind nur geringe zusätzliche Kosten, da die Bewältigung von überregionalen Störungsfällen und solchen in Schutzwäldern über andere Massnahmen unterstützt wird. Allerdings könnte der Mittelbedarf im Zusammenhang mit dem Klimawandel zukünftig steigen, wenn Waldbrände, die Ausbreitung von Schadorganismen oder lokale Stürme an Häufigkeit zunehmen.
Die Kosteneffizienz muss zudem im Vergleich mit jener Situation ohne Massnahmen beurteilt werden: Welche Kosten entstünden (langfristig), wenn für die entsprechenden Eingriffe keine Mittel zur Verfügung stünden? In Anbetracht von erheblichen Folgekosten bzw. entgangenen Einnahmen ist davon auszugehen, dass die Massnahme kosteneffizient ist. Deutliche Folgekosten bzw. Einkommensverluste entstehen beispielsweise bei Borkenkäferkalamitäten im Nadelwald oder durch negative Folgen starker Ausbreitung anderer Schadorganismen.
tische Massnahmen mit der Methode der volkswirtschaftlichen Beurteilung (VOBU) evaluiert. Dabei werden die ökologischen, wirtschaftlichen und sozialen Auswirkungen analysiert. Siehe www.bafu.admin.ch.