Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2012/127: Ergänzung des Waldgesetzes im Rahmen der Umsetzung Waldpolitik 2020 · 42 Seiten

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bung von Waldschäden verstärkt und Massnahmen zur Anpassung an den Klimawandel vorsieht. Sie wirkt sich positiv auf das ökologische Gleichgewicht aus. Dadurch, dass sie die Holznutzung im nachhaltigen Rahmen fördert, senkt die Vorlage indirekt den Verbrauch von nicht erneuerbaren Ressourcen. Die Förderung von Klimaanpassungsmassnahmen mindert die Risiken von Umweltkatastrophen. Durch Anpassungsmassnahmen wird der Wald selbst widerstandsfähiger. Damit werden die volkswirtschaftlich wichtige Schutzfunktion und andere Waldleistungen auch in Zukunft sichergestellt. Insgesamt sind die Auswirkungen der Vorlage auf die Umwelt deshalb positiv.

4 Verhältnis zur Legislaturplanung und zu nationalen Strategien des Bundesrates

4.1 Verhältnis zur Legislaturplanung

Die Vorlage ist zwar weder in der Botschaft vom 25. Januar 201268 zur Legislaturplanung 2011–2015 noch im Bundesbeschluss vom 15. Juni 201269 über die Legislaturplanung 2011–2015 angekündigt. Die „Aufarbeitung forstpolitischer Pendenzen“ war aber bereits in der Legislaturplanung 2007-201170 als Richtliniengeschäft enthalten (Art. 14 Ziff. 68). Mit der im Frühling 2012 beschlossenen Änderung des Waldgesetzes sind die forstpolitischen Pendenzen erst im Bereich der Waldfläche erledigt worden. Die Waldgesetzänderung ist zudem angezeigt, da sie für die Umsetzung der breit abgestützten Waldpolitik 2020 notwendig ist.

4.2 Verhältnis zu nationalen Strategien des Bundesrates

4.2.1 Waldpolitik 2020

Die Vorlage stützt sich auf die vom Bundesrat am 31. August 2011 verabschiedete Waldpolitik 202071. Diese löst die bisherige waldpolitische Grundlage, das Waldprogramm Schweiz (WAP-CH) aus dem Jahr 2004, ab. Neu in der Waldpolitik 2020 sind insbesondere die Zielsetzungen im Bereich Klimawandel und Holznutzung. Dabei soll das nachhaltige Holznutzungspotenzial ausgeschöpft werden und der Wald als anpassungsfähiges Ökosystem erhalten bleiben, damit er auch unter den sich ändernden klimatischen Bedingungen die vielfältigen Leistungen als Schutz gegen Naturgefahren, Holzlieferant, Erholungsraum, Lebensraum für Tiere und Pflanzen, Trinkwasserlieferant und als CO2-Senke erbringen kann. Die Kantone haben sich, vertreten durch die Forstdirektorenkonferenz, grundsätzlich positiv zu den Stossrichtungen der Waldpolitik 2020 geäussert. Die Akteure von Wirtschaft, Umwelt, Bildung und Forschung wurden bei der Erarbeitung ebenfalls einbezogen.

Mit der vorliegenden Waldgesetzänderung hält sich der Bundesrat im Wesentlichen an die Waldpolitik 2020. Der Bundesrat hat auch Massnahmen für einen besseren Zugang zu den Holzressourcen ausserhalb des Schutzwaldes geprüft, erachtet eine solche Förderung aber nicht als Bundesaufgabe.

4.2.2 Strategie Biodiversität Schweiz

Die „Strategie Biodiversität Schweiz72“ wurde vom Bundesrat am 25. April 2012

68 BBl 2012 481

69 BBl 2012 7155

70 BBl 2008 8548

71 BBl 2011 8731

72 BBl 2012 7239