Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2012/127: Ergänzung des Waldgesetzes im Rahmen der Umsetzung Waldpolitik 2020 · 47 Seiten

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Vernehmlassungsbericht - Ergänzung des Waldgesetzes Seite 32

)Korporationen hingegen verspreche mehr Erfolg, diese Massnahme sei deshalb finanziell zu fördern. Der Kanton stellt fest, dass die Schweiz im europäischen Vergleich die grössten Holzvorräte hat. Aus energie- und klimapolitischen Gründen und zur nachhaltigen Gewährleistung der Waldfunktionen sei eine vermehrte Nutzung des einheimischen Rohstoffes Holz richtigerweise eines der Ziele der Waldpolitik 2020. Zwingend nötige Voraussetzung, um das Ziel auch erreichen zu können, seien genügend unterhaltene Erschliessungsanlagen. Die Erhaltung der Anlagen sei infrage gestellt, wenn der Bund keine entsprechenden Finanzhilfen bieten könne. Der Kanton ZH beantragt deshalb folgende Ergänzungen von Art. 38a Abs. 1:

e. den Zusammenschluss von Waldeigentümerinnen und -eigentümern zwecks gemeinsamer Bewirtschaftung ihres Waldes;

f. den Unterhalt und die Sanierung der Erschliessungsanlagen, soweit diese zweckmässig sind.

Auch der Kanton BE stimmt den vorgeschlagenen Änderungen in Abweichung zur FoDK zu, beantragt aber eine Ergänzung des Artikels dahingehend, dass der Bund im Rahmen des NFA-Programmes Waldwirtschaft den Unterhalt, den Ausbau und den punktuellen Neubau von Walderschliessungen auch ausserhalb des Schutzwaldes finanziell unterstützt. Zur Verbesserung der Holznutzung seien gute Waldstrassen notwendig. Die Ausschöpfung des nachhaltigen Holznutzungspotenzials stehe an oberster Stelle der fünf prioritären Schwerpunkte der Waldpolitik 2020.

Auch der Kanton FR verlangt die Ergänzung dieser Vorschrift mit der Subventionierung von Erschliessungsanlagen ausserhalb des Schutzwaldes. Allein im Kanton FR belaufe sich der finanzielle Bedarf für die Instandhaltung und Erneuerung der in den letzten Jahrzehnten ausserhalb des Schutzwaldes erstellten Infrastruktur auf rund CHF 200 Mio.

SAB und SBV fordern die Ergänzung von Abs. 1 mit der einer Subventionsgrundlage für Erschliessungen. Diese müsse wie folgt lauten:

bis

b ...den Neubau und die Sanierung von Erschliessungsanlagen und die Anpassung bestehender Erschliessungsanlagen an die aktuellen Holzernte- und Transporttechnologien.

Greenpeace, Pro Natura, SVS, WWF und SL sind mit dem Vorschlag des Bundes einverstanden. Sie unterstützen speziell die Präzisierung mit dem Begriff nachhaltige Waldbewirtschaftung. Die Nachhaltigkeit müsse aber nicht nur quantitativ bezüglich Holz, sondern auch qualitativ bezüglich Biodiversität eingehalten werden. Der WWF bringt zusätzlich vor, die Schaffung des neuen Art. 38b dürfe zu keinen Kürzungen in den anderen Bereichen führen.

LIGNUM fordert, die Rahmenbedingungen für eine wirtschaftliche Waldbewirtschaftung müssten gemäss Waldpolitik 2020 verbessert werden. Parallel zu zusätzlichen Anreizen z.B. für die Förderung der Biodiversität müsse auch die Holznutzung aufgewertet werden. Aus diesen Gründen müsse Art. 38a wie folgt ergänzt werden:

bis

b ...den Neubau und die Sanierung von Erschliessungsanlagen und die Anpassung bestehender Erschliessungsanlagen an die aktuellen Holzernte- und Transporttechnologien.

Der SFV kritisiert, die Umformulierung von Art. 38a Abs. 1 trage nicht zur Klarheit bei. Da auch die in der Botschaft angeführte Begründung nicht überzeuge, sei die ursprüngliche Formulierung beizubehalten. Aufgrund von Art. 20 WaG sei klar, dass die Waldbewirtschaftung nachhaltig sein müsse.

Die SUVA begrüsst die Weiterführung der finanziellen Förderung der Ausbildung von Waldarbeitern. Die vorgeschlagenen formellen Anpassungen in Art. 38a WaG (bisher in Art. 39) seien nachvollziehbar.

Der WVS hält fest, dass sich gemäss erläuterndem Bericht in den vergangenen Jahren die Biodiversitäts-Qualität im Schweizer Wald laufend verbessert hat. Nun würden die Grundlagen für zusätzliche, weiter gehende Biodiversitätsmassnahmen geschaffen. Angesichts der Tatsache, dass der Bund keine Walderschliessungsförderung mehr ausserhalb des Schutzwaldes vorsehe, und angesichts des Umstands, dass die Mittel im Bereich Holzabsatzförderung und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit im Vergleich zur Biodiversitätsförderung bescheiden ausfielen, sei hier hier die Prioritätensetzung zu kritisieren. Ohne günstige Rahmenbedingungen für eine wirtschaftliche Waldbewirtschaftung seien viele andere Ziele der Waldpolitik 2020 nicht oder nur mit erheblichem (anderem) Aufwand erreichbar. Dazu gehöre nota bene auch die Biodiversitätserhaltung oder –förderung. Der WVS beantragt deshalb folgende Ergänzung von Art. 38a:

Art 38a Waldwirtschaft: 1 Der Bund gewährt Finanzhilfen an Massnahmen, welche die Wirtschaftlichkeit der nachhaltigen Waldbewirtschaftung verbessern, namentlich an: