Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2012/127: Ergänzung des Waldgesetzes im Rahmen der Umsetzung Waldpolitik 2020 · 47 Seiten
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Vernehmlassungsbericht - Ergänzung des Waldgesetzes Seite 30
Gemäss Bericht zur Waldpolitik 2020 habe der Bund in den vergangenen Jahren durchschnittlich 10 Mio. Fr. pro Jahr für die Ausscheidung der Waldreservate sowie für die Pflege der Förderflächen investiert. Um das Ziel von 10% Waldreservaten bis 2030 zu erreichen, werde mit einem finanziellen Mehrbedarf von jährlich 28 Mio. Fr. gerechnet. Die SAB fordert, dass ein erheblicher Teil der dafür vorgesehenen finanziellen und personellen Mittel statt in die Schaffung neuer Waldreservate in die Erhöhung der Waldnutzung investiert wird.
Auch der SBV äussert sich in diesem Sinn. Die Unterstützung der Schaffung von Waldreservaten stehe quer in der Landschaft. Die dafür vorgesehenen finanziellen und personellen Mittel seien in die Erhöhung der Nutzung zu investieren. Abs. 1 müsse deshalb wie folgt angepasst werden:
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Der Bund gewährt den Kantonen auf der Grundlage von Programmvereinbarungen globale Finanzhilfen an Massnahmen, die zur Erhaltung und Verbesserung der biologischen Vielfalt im Wald beitragen, namentlich an:
a. die Schaffung, den Schutz und den Unterhalt von Waldreservaten und anderen ökologisch wertvollen Waidlebensräumen.
Greenpeace, SVS und WWF begrüssen die Änderungen ausdrücklich, insbesondere den neuen Buchstaben b.
LIGNUM stellt fest, dass sich gemäss erläuterndem Bericht in den vergangenen Jahren die Biodiversitäts-Qualität im Schweizer Wald laufend verbessert hat. Offenbar habe sich die Schweizer Waldwirtschaft bewährt. Nun sollen die Grundlagen für zusätzliche, weiter gehende Massnahmen geschaffen werden. An sich liesse sich an dieser Zielsetzung nicht viel aussetzen. Trotzdem müsse an dieser Stelle die Prioritätensetzung für die Waldbewirtschaftung einmal mehr kritisiert werden.
Pro Natura beantragt, auf die Schaffung von Art. 38b zu verzichten und nur Art. 38 zu revidieren. Die Massnahmen zur Jungwaldpflege und zur Gewinnung von forstlichem Vermehrungsgut, die gemäss dem bestehenden Art. 38 durch den Bund finanziert werden, wären schon immer auch Massnahmen zur Anpassung an den Klimawandel gewesen und würden es auch in Zukunft sein. Es gebe keine sachliche Veranlassung, einzelne Punkte aus Art. 38 herauszulösen und sie durch die Verschiebung in das Thema Klimawandel einem einzigen Ziel zuzuordnen, das momentan besonders aktuell sei.
Eine hohe Vielfalt im Wald ist aus Sicht der Pro Natura für die Anpassung an den Klimawandel notwendig. Das dürfe aber nicht bedeuten, dass die Vielfalt durch Einbringen von florenfremden Arten künstlich erhöht werde. Im Erläuterungsbericht könne auf Seite 29 unter dem Stichwort gezielte Anpassung von Waldbeständen die Möglichkeit herausgelesen werden, Waldbestände mit florenfremden Arten anzureichern. Dagegen wehrt sich Pro Natura. Arten, welche über natürliche Verbreitungsgrenzen hinweg verschleppt werden, würden nur allzu oft im Kapitel der schädlichen Organismen enden. Es dürfe nicht sein, dass die geplante Gesetzesrevision mit der einen Hand Probleme zu lösen versucht, welche sie mit der anderen Hand selber verursache. Für Art. 38 beantragt Pro Natura deshalb folgende Präzisierungen:
1
Der Bund gewährt den Kantonen auf der Grundlage von Programmvereinbarungen globale Finanzhilfen an Massnahmen, die zur Erhaltung und Verbesserung der natürlichen biologischen Vielfalt im Wald beitragen, namentlich an:
a. die Schaffung, den Schutz und den Unterhalt von Waldreservaten und anderen ökologisch wertvollen Waldlebensräumen;
b. Massnahmen zur Förderung der natürlichen Artenvielfalt und der natürlichen genetischen Vielfalt im Wald wie Jungwaldpflege und Gewinnung von forstlichem Vermehrungsgut;
e. Aufgehoben
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Aufgehoben
Mit der Aufhebung von Bst. e in Abs. 1 ist Pro Natura nur einverstanden, wenn das forstliche Vermehrungsgut in Bst. b integriert wird. Ansonsten beantragen sie die Beibehaltung von Bst. e. Ebenso müsse die Jungwaldpflege in Bst. b genannt bleiben. Die für den vorgeschlagenen Art. 38b WaG vorgesehenen finanziellen Mittel müssten selbstredend mindestens im vorgesehenen, besser aber in bedeutend höherem Umfang für die Massnahmen des Art. 38 zusätzlich zur Verfügung stehen.
Die SL begrüsst den Vorschlag des Bundes grundsätzlich. Sie erachtet die Verschiebung der Jungwaldpflege und der Gewinnung von forstlichem Vermehrungsgut in Art. 38b aber als künstlich und nicht zielbringend. Art. 38 und 38b müssten zusammengeführt werden.
Der WVS und die AJEF beantragen an dieser Stelle die zusätzliche Ergänzung der Jungwaldpflege als Beitragstatbestand in den Art. 38 und 38a. Es könne nicht sein, dass künftig alle Jungwaldpflegebeiträge ausserhalb des Schutzwaldes neu nur noch unter dem Titel Anpassung an den Klimawandel