Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2012/129: Änderung des Gentechnikgesetzes (Berücksichtigung der Ergebnisse des NFP 59 und GVO-freie Gebiete) und Koexistenzverordnung · 49 Seiten
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Inhalt des Entwurfs
Der Bundesrat schlägt die Revision des GTG vor, um alle notwendigen Massnahmen zur Gewährleistung der Koexistenz von GVO und Nicht-GVO vom Produktionsort bis zum Vertrieb rechtlich abzusichern und zu integrieren. Basierend auf dem so revidierten GTG will der Bundesrat eine neue Verordnung über die Koexistenz schaffen, die alle technischen Massnahmen in der Landwirtschaft für die Koexistenz zentral zusammenführt und im gleichen Zuge bestimmte Vorschriften aus der Verordnung über die Produktion und das Inverkehrbringen von pflanzlichem Vermehrungsmaterial (Saatgut) und aus der Verordnung über den Umgang mit Organismen in der Umwelt ergänzt.
Der Bundesrat hat in den Revisionsentwurf für das GTG die Möglichkeit integriert, Regionen auszuscheiden und zu fördern, in denen die Verwendung von GVO in der Landwirtschaft untersagt ist («GVO-freie Gebiete»).
Durch die Verknüpfung dieser zwei Elemente kann die Koexistenz in den GVO-Anbaugebieten zufriedenstellend geregelt und eine Alternative für die Gebiete geboten werden, in denen die Ausübung der Koexistenz unverhältnismässig wäre. Gemäss dem expliziten Wunsch einiger Kantone und Landwirte kommt ihnen im Prozess der Ausscheidung «GVO-freier Gebiete» eine wichtige Rolle zu.