Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2012/129: Änderung des Gentechnikgesetzes (Berücksichtigung der Ergebnisse des NFP 59 und GVO-freie Gebiete) und Koexistenzverordnung · 49 Seiten

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Verantwortlichkeit herausgehoben und ein Steuerungselement der regionalen Landwirtschaftsstrategie werden. Diese Vision des parallelen Anbaus von GVO und Nicht-GVO hat den Vorteil, dass eine kleinräumige und diversifizierte Landwirtschaft bewahrt wird und die am direktesten betroffenen Akteure das Wort geben können.

1.1 Ausgangslage

1.1.1 Gentechnik in der Schweiz

Die Gentechnikforschung kann in der Schweiz insbesondere in den Bereichen Gesundheit und Pharmaindustrie auf eine lange Tradition zurückblicken, die bis in die 1970er-Jahre zurückreicht, als die ersten Gentechnikversuche im geschlossenen System durchgeführt wurden (Laboratorien, Produktionsanlagen, Gewächshäuser). Gemäss der Registrierung von Projekten mit GVO (einer von der eidgenössischen Fachkommission für biologische Sicherheit [EFBS] zu Beginn der 1980er-Jahre umgesetzten Praxis) und der Statistik der Einschliessungsverordnung (ESV)6 haben die Tätigkeiten mit GVO (Forschungsprojekte, diagnostische Analysen, Produktionsprozesse) stetig zugenommen. 2011 waren 1600 laufende Projekte gemeldet7.

Im Vergleich zu den zahlreichen Tätigkeiten mit GVO in geschlossenen Systemen gibt es in der Schweiz in der Umwelt, d. h. ausserhalb geschlossener Systeme, nur wenige Aktivitäten mit Pflanzen (grüne Biotechnologie). Gesuche für Freisetzungsversuche wurden bisher nur selten eingereicht (ein Gesuch im Jahr 2003, drei im Jahr 2007).

- 2003 wurde ein Gesuch für einen Freisetzungsversuch mit gentechnisch verändertem Weizen bewilligt, das von der Eidgenössischen Technischen Hochschule Zürich (ETHZ) eingereicht worden war (die Aussaat fand von 2004 bis 2005 in Lindau statt).

- Im Rahmen des Nationalen Forschungsprogramms 59 «Nutzen und Risiken der Freisetzung gentechnisch veränderter Pflanzen» (NFP 59) wurden im Jahr 2007 ein Gesuch der ETH Zürich und zwei Gesuche der Universität Zürich eingereicht und bewilligt. Diese Gesuche bezogen sich auf gentechnisch veränderten Weizen und Hybridpflanzen (Kreuzung zwischen gentechnisch verändertem Weizen und der Wildpflanze Aegilops cylindrica). Die Freisetzungsversuche fanden an den Standorten Zürich-Reckenholz (2008–2010) und Pully (2009–2010) statt.

Auch die Anzahl Produkte mit GVO, deren Inverkehrbringen bewilligt wurde, ist derzeit relativ gering. Bis jetzt wurden vier Produkte im Lebensmittel- und im Futtermittelbereich (Mais und Soja), ein Medikament (Lebendimpfstoff) und zwei Produkte im Veterinärbereich zugelassen.. Bei den Schweizer Behörden wurde eine Anzahl von Zulassungsgesuchen für GVO als Lebens- und Futtermittel eingereicht. Die Behandlung dieser Gesuche ist im Gange. Ausserdem sind zurzeit keine gen-

6 Verordnung vom 9. Mai 2012 über den Umgang mit Organismen in geschlossenen Systemen, ESV (SR 814.912).

7 Bericht «Umwelt Schweiz 2011», veröffentlicht vom BAFU. http://www.bafu.admin.ch/umwelt/10822/10823/index.html?lang=de