Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2012/130: Gesundheitsberufegesetz, GesBG (provisorischer Titel) · 107 Seiten
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Konferenz HF und Espaces compétences verneinen die Frage. Espaces compétences befürchtet, eine solche Reglementierung würde das Entwicklungspotential weiterer Abschlüsse auf Tertiär B einschränken.
Gesunheitsorganisationen/Einrichtungen
Hplus, Curaviva, Spitex Schweiz, Spitex Deutschschweiz, ZIGG, KPP, PKS, palliative.ch, DPS-KS-LU, SVPL, SVPL Ostschweiz/Graubünden, KSA und AeHes bejahen die Frage. ZIGG, Spitex Schweiz und Spitex Deutschschweiz erachten eine Reglementierung der Masterstufe, insbesondere der Abschlusskompetenzen als notwendig. In der Folge müssten gemäss Spitex Schweiz, die Bereiche festgelegt werden, in welchen die AbsolventInnen ohne ärztliche Verordnung tätig werden könnten. SVPL und KSA betonen, mit der Zunahme der Verantwortung solle auch der Patientenschutz und die Qualitätissicherung verstärkt werden, was analog MedBG über die separate Reglementierung in einem aktiven Berufsregister umgesetzt werden könnte. Laut ZIGG, Curaviva, DPS-KS-LU müsste auch die Advanced Practice im Krankenversicherungsgesetz (KVG) bzw. in deren abgeleiteten Verordnungen geregelt werden. Gemäss KPP sei eine MedBG analoge Regelung mit aktivem Berufsregister anzustreben.
Parteien/Konsumenten
SPO beantwortet die Frage positiv. Verantwortung und Kompetenzen müssten geregelt und überprüfbar sein, um die Qualität sicherzustellen. Zudem müsste auch die Advanced Practice im Krankenversicherungsgesetz (KVG) geregelt werden.
Varia
FH Schweiz, VFP, SIN, VSS, AeHes Valais Santé, sottas und zwei Privatpersonen20 bejahen die Frage. VFP moniert, es fehlten Grundlagen zur Zertifizierung, Titelschutz und Reglementierung, wie dies im Ausland bereits seit Jahren geregelt sei. Mit der zunehmenden Verantwortung der APN müsse auch dem Patientenschutz Rechung getragen werden. SIN und eine Privatperson21 betonen, die Stärkung des Patientenschutzes und der Qualitätssicherung könne über die separate Reglementierung in einem aktiven Berufsregister umgesetzt werden. Laut FH Schweiz müsste auch die Advanced Practice im Krankenversicherungsgesetz (KVG) bzw. in deren abgeleiteten Verordnungen geregelt werden. Laut AeHes Valais Santé sollten alle Gesundheitsberufe des öffentlichen und privaten Sektors geregelt sein.
20 Mengis Johanna, Sailer Schramm Monique
21 Sailer Schramm Monique