Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2012/152: Änderung der Verordnung über Zulassung, Aufenthalt und Erwerbstätigkeit (VZAE) · 13 Seiten

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LU, FDP.Die Liberalen und FER begrüssen die Gleichbehandlung der Drittstaatsangehörigen und halten fest, dass die Revision in die Richtung der Praxis in der Europäischen Union und einer Harmonisierung geht.

ZH befürwortet die Gleichstellung der Drittstaatsangehörigen und bringt vor, dass diese über einen modernen und sicheren Ausweis verfügen müssen, der ihnen das Reisen im Schengen-Raum erleichtert. Der Kanton unterstreicht auch das Interesse der schweizerischen Behörden an einer Harmonisierung der Ausweise für Drittstaatsangehörige.

AG, BE, GE, GR, OW, SH, TI, UR, VD und ZG heissen die vorgesehene Gleichbehandlung der Familienmitglieder der EU/EFTA-Staatsangehörigen und jener der Schweizer Staatsangehörigen sowie die Harmonisierung der Ausweise für Drittstaatsangehörige gut. Auch BS ist für die Harmonisierung und die dank des Entwurfs erhöhte Sicherheit vor gefälschten und falschen Dokumenten.

Gemäss OW, FDP.Die Liberalen, SSV und FER hat sich der seit 2011 ausgestellte biometrische Ausweis bewährt und bietet die Verordnungsänderung die Möglichkeit, einen gesicherten, nicht fälschbaren und im Schengen-Raum anerkannten Ausweis auszustellen.

VD erwähnt, dass die Erweiterung des Empfängerkreises auch zur Verhütung und Bekämpfung der illegalen Einwanderung und des irregulären Aufenthalts wünschenswert ist.

Der VSED begrüsst den Entwurf und die Anpassung an die europäische Regelung sowie die Aufhebung der Benachteiligung der Familienangehörigen schweizerischer Staatsangehöriger, die von ihrem Recht auf Freizügigkeit nie Gebrauch gemacht haben. Die Anzahl der zusätzlichen Kundinnen und Kunden, die ihre biometrischen Daten erfassen lassen müssten, sei auch nicht enorm. Der Mehraufwand bei der Datenerfassung sollte mit den bestehenden Strukturen bewältigt werden können.

BL steht der Erweiterung des Kreises der Empfängerinnen und Empfänger des sicheren und modernen Ausweises positiv gegenüber. Dies entspreche auch dem oft geäusserten Wunsch vieler Kundinnen und Kunden mit einem Ausweis EU/EFTA nach einem Ausweis im Kreditkartenformat, der bislang nicht erfüllt werden könne. Auch gemäss SH entspricht die Änderung dem Wunsch der Betroffenen.

NE wünscht, dass aus Gründen der Gleichbehandlung und der Genauigkeit auf den biometrischen Ausländerausweisen der betroffenen Drittstaatsangehörigen die Anmerkung «Familienmitglied eines Schweizer Bürgers» angebracht wird, so wie dies bei der Anmerkung «Familienmitglied eines Bürgers der EU/EFTA» der Fall ist.

Das CP heisst den neuen Absatz 4, wonach das Recht auf den Verbleib in der Schweiz nach Erhalt desselben auf dem Ausweis erwähnt wird, gut. Es verlangt, dass die Ungleichbehandlung bezüglich der Gültigkeitsdauer der Ausweise für Drittstaatsangehörige, die Mitglied der Familie schweizerischer Staatsangehöriger (1 Jahr) oder Staatsangehöriger der EU/EFTA (5 Jahre) sind, aufgehoben werden sollte. Der Gesetzgeber solle diese Diskriminierung in einer nächsten Revision des Ausländergesetzes beheben.

Das CP nimmt zur Kenntnis, dass nach Absatz 1 die entsandten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie die Dienstleistungserbringerinnen und -erbringer aus der EU/EFTA, die bis zu 90 Tage innerhalb eines Kalenderjahres in die Schweiz kommen, nur dem Meldeverfahren des FZA unterstehen. Die entsandten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie die Dienstleistungserbringerinnen und -erbringer aus der EU/EFTA, denen die Ausübung einer Erwerbstätigkeit während mehr als 90 Tagen bewilligt worden ist, würden denselben nicht biometrischen Ausländerausweis erhalten wie die EU/EFTA-Bürgerinnen und -Bürger. Das CP zeigt sich erfreut darüber, dass der leichte Zugang zum schweizerischen Arbeitsmarkt für