Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2012/152: Änderung der Verordnung über Zulassung, Aufenthalt und Erwerbstätigkeit (VZAE) · 13 Seiten
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Dienstleistungserbringerinnen und -erbringern oder von einem Unternehmen in der EU/EFTA entsandten Arbeitnehmenden wird nicht nur dann das Einreise- und Aufenthaltsrecht im Hoheitsgebiet der Schweiz eingeräumt, wenn die Bedingung der 90 Tage erfüllt ist, sondern auch bei einer Aufenthaltsdauer von mehr als 90 Tagen, wenn ihnen die Bewilligung zur Erbringung einer Dienstleistung erteilt worden ist. Diese Personen erhalten einen Ausweis, dessen Gültigkeitsdauer der Dauer der Dienstleistung entspricht. Diese Dienstleistungserbringerinnen und -erbringer erhalten einen Ausweis, der demjenigen für EU/EFTA-Bürger entspricht. Somit ist im Entwurf, der in der Anhörung unterbreitet worden ist, nicht vorgesehen, einen biometrischen Ausländerausweis für diese Personen auszustellen.
1.3 Anpassungen auf Verordnungsstufe
Revidiert worden sind die Verordnung über Zulassung, Aufenthalt und Erwerbstätigkeit (VZAE) sowie die Gebührenverordnung AuG (GebV-AuG).
1.4 Zusammenfassung der Anhörungsergebnisse
Zur Vorlage sind gesamthaft 34 Stellungnahmen eingegangen. Eine Stellungnahme eingereicht haben mit Ausnahme des Kantons Glarus alle Kantone, die Partei FDP.Die Liberalen, 8 Verbände und interessierte Organisationen. Auch die Eidgenössische Kommission für Migrationsfragen hat sich zum Entwurf geäussert. Die Sozialdemokratische Partei der Schweiz, die Auslandschweizer-Organisation und der Schweizerische Verband für Zivilstandswesen haben auf eine Stellungnahme verzichtet.
Die Kantone und alle Anhörungsteilnehmer haben die vorgeschlagenen Verordnungsanpassungen einhellig begrüsst. Grossmehrheitlich haben sie hervorgehoben, dass die Familienmitglieder von Schweizer Staatsangehörigen und EU/EFTA-Staatsangehörigen dank der vorgeschlagenen Revision gleichgestellt werden. Als Argumente für den Entwurf vorgebracht werden namentlich die Sicherheit der biometrischen Ausländerausweise sowie die bestehenden Rahmenbedingungen, die eine Erweiterung des Empfängerkreises ohne weitere strukturelle und finanzielle Auswirkungen zulässt. Schliesslich wird der biometrische Ausländerausweis auch als moderner und für die Inhaberin oder den Inhaber praktischer Ausweis wahrgenommen.
SG ist der Ansicht, dass in Zukunft alle Ausweise in Form einer Karte ausgestellt werden sollten. Je nach Ausländerkategorie müsste die Karte dann biometrisch oder nicht biometrisch sein. Mit einem einheitlichen Ausweisformat könnten die Kosten reduziert und die Kontrollen der Polizeibehörden vereinfacht werden. Ausweise im Kreditkartenformat seien ausserdem sicherer und schwer zu fälschen.
AG wünscht, dass die Vorlage nicht vor Januar 2014 in Kraft tritt. Ein Inkrafttreten im November 2013 sei nicht vorteilhaft, weil die Arbeitsbelastung in diesem Jahresabschnitt besonders hoch sei, wie sich schon beim Projekt Ausländerausweis 2008 (AA08) gezeigt habe.
FDP.Die Liberalen und die verschiedenen Verbände (CP, DJS, FER, KID, KKJPD, SGB, SSV, VSED) haben im Wesentlichen dieselben Argumente in den Vordergrund gerückt. Die FER fügt an, dass dank der Revision die Schengen-Regeln für alle Drittstaatsangehörigen im Schengen-Raum in gleicher Weise angewendet würden. Der SGB stimmt dem Entwurf zu, stellt jedoch fest, dass die Gebühren für die betroffenen Staatsangehörigen von 65 Franken auf 137 Franken pro Ausweis steigen werden. Die Gebühren sollten nach unten angepasst werden.