Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2012/152: Änderung der Verordnung über Zulassung, Aufenthalt und Erwerbstätigkeit (VZAE) · 13 Seiten

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II Besonderer Teil

1. Verordnung über Zulassung, Aufenthalt und Erwerbstätigkeit (VZAE)

Art. 71b Abs. 1 Bst. a bis c

1Die Kantone erteilen gemäss den Weisungen des BFM folgenden Personen nicht biometrische Ausländerausweise:

a. den Staatsangehörigen der Mitgliedstaaten der EU und der EFTA;

b. den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, die von einem Unternehmen mit Sitz in einem

EU- oder EFTA-Staat für mehr als 90 Arbeitstage innerhalb eines Kalenderjahres in die Schweiz entsandt wurden;

c. den Personen nach Artikel 71a Absatz 1.

Zustimmung:

Kantone: AG, AI, AR, BE, BL, BS, FR, GE, GR, JU, LU, NE, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, TI, UR, VD, VS, ZG, ZH

Parteien: FDP.Die Liberalen,

Interessierte Kreise: CP, DJS, FER, KID, KKJPD, SGB, SSV, VSED

Gemäss dem CP besteht kein triftiger rechtlicher Grund dafür, dass Drittstaatsangehörige, die der Familie von EU/EFTA-Staatsangehörigen angehören, die Gebrauch von ihrem Recht auf Freizügigkeit machen, in Bezug auf die Ausweise anders oder sogar besser behandelt werden als Drittstaatsangehörige, die Mitglied der Familie von Schweizer Staatsangehörigen sind. Das CP heisst die Revision der Artikel 71b und 71d VZAE gut.

Weitere Bemerkungen:

JU merkt an, dass die langfristige Erteilung eines nicht biometrischen Ausweises für alle Staatsangehörigen der EU zu einer deutlichen Erhöhung des Arbeitsaufwands für die Kantonsbehörden führen wird, die für die Aufenthaltsbewilligungen zuständig sind. Das Einscannen der Unterschrift und der Fotografie sei ein aufwendiges Verfahren und werde die Fristen für die Erteilung der Bewilligungen in die Länge ziehen. Das werde personelle Folgen haben.

Die betreffenden Gebühren blieben unverändert, was problematisch sei, da die Kosten für die Produktion der Karte von den Kantonsbehörden getragen werden müssten. Dies käme einem Rückgang der Einnahmen gleich.

Ablehnung:

Interessierte Kreise: EKM