Vorlage
Vernehmlassung 2012/22: Änderung des Bundesgesetzes über die Gesetzessammlungen und das Bundesblatt (Publikationsgesetz, PublG) · 10 Seiten
Fedlex · Vorlage · Seite 1Fedlex · Vorlage
Bundesgesetz Vorentwurf über die Sammlungen des Bundesrechts und das Bundesblatt (Publikationsgesetz, PublG)
Änderung vom ...
Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft,
nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom ...1,
beschliesst:
I
Das Publikationsgesetz vom 18. Juni 20042 wird wie folgt geändert:
Art. 1 Abs. 1 Bst. c und 2 (neu)
1 Dieses Gesetz regelt die Veröffentlichung:
c. von anderen Texten mit einem engen Zusammenhang zur Gesetzgebung, insbesondere von:
1. in der AS nur durch Verweis veröffentlichten Texten,
2. Vernehmlassungs- und Anhörungsunterlagen.
2 Es sieht eine online zugängliche Plattform vor, die der Veröffentlichung dient (Publikationsplattform).
Art. 3 Sachüberschrift (betrifft nur den französischen Text) sowie Abs. 1 und 3
1 Soweit sie für die Schweiz verbindlich sind, werden in der AS veröffentlicht:
a. die völkerrechtlichen Verträge und Beschlüsse des internationalen Rechts, die dem Referendum nach den Artikeln 140 Absatz 1 Buchstabe b und 141 Absatz 1 Buchstabe d BV unterstehen;
b. die übrigen völkerrechtlichen Verträge und Beschlüsse des internationalen Rechts, die Recht setzen oder zur Rechtsetzung ermächtigen.
3 Der Bundesrat legt die Voraussetzungen fest, unter denen Verträge und Beschlüsse, deren Geltungsdauer sechs Monate nicht übersteigt, sowie solche von beschränkter Tragweite nicht in der AS veröffentlicht werden.
1BBl 2013 ...
2 SR 170.512
2012-...