Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2012/22: Änderung des Bundesgesetzes über die Gesetzessammlungen und das Bundesblatt (Publikationsgesetz, PublG) · 28 Seiten
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Erläuternder Bericht zur Vernehmlassung: Änderung des Publikationsgesetzes
Übersicht
Primäres Ziel der Änderung ist der Übergang der rechtlichen Verbindlichkeit von der gedruckten auf die elektronische Veröffentlichung von Texten in der AS und im BBl. Bei dieser Gelegenheit wird der Zugang der Rechtsuchenden zu den rechtlich relevanten Texten punktuell verbessert; schliesslich sollen
einige Detailbestimmungen des Publikationsgesetzes im Lichte der Erfahrun-
gen aus der Praxis angepasst werden. Ausgangslage
Das Publikationsgesetz regelt die Veröffentlichung der Sammlungen des Bundesrechts (Amtliche, AS und Systematische Sammlung, SR) und des Bundesblatts (BBl). Das System dieser amtlichen Publikationen des Bundes hat sich in den Grundzügen bewährt. Insbesondere wird die amtliche Erstellung von konsolidierten Normtexten und deren Publikation in der SR heute als staatliche Grunddienstleistung wahrgenommen. Unbestritten ist auch die Rolle der AS als Wiedergabe der von den zuständigen Behörden beschlossenen Änderungen des Rechts und ihre Massgeblichkeit gegenüber der SR im Interesse der Rechtssicherheit.
Inhalt der Vorlage
Das System der amtlichen Publikationen soll aber im Rahmen einer Änderung den technischen und gesellschaftlichen Entwicklungen angepasst werden, auf die die Legislaturplanung 2011‒2015 unter dem Ziel 7 der Leitlinie 1 «Die Schweiz nutzt die Chancen der Informations- und Kommunikationstechnologien» Bezug nimmt. Die rechtlich und politisch bedeutsamen Texte in AS, SR und BBl, werden mittlerweile überwiegend online konsultiert. Die Auflagezahlen der Druckprodukte haben in den letzten Jahren massiv abgenommen. Vielen Rechtssuchenden ist aber kaum bewusst, dass bis heute allein die gedruckten Veröffentlichungen rechtlich verbindlich sind.
Die Änderung ermöglicht insbesondere den Primatwechsel, d.h. künftig soll nicht mehr die gedruckte Version der amtlichen Veröffentlichungen massgebend sein, sondern die elektronische Fassung. Dieser Wechsel drängt sich auf, weil der Vorrang der gedruckten Publikationen die Gewohnheiten der meisten Benützerinnen und Benützer nicht mehr widerspiegelt und somit auch nicht mehr ihren Erwartungen entspricht. Behörden, die den Primatwechsel bereits vollzogen haben, - sei dies im Inland (das Staatssekretariat für Wirtschaft, SECO für das Schweizerische Handelsamtsblatt, SHAB und der Kanton Aargau für seine Gesetzessammlungen und das Amtsblatt) oder im Ausland (10 Länder der Europäischen Union) - haben damit gute Erfahrungen gemacht.
Der Primatwechsel ermöglicht zudem ohne grossen Aufwand den wöchentlichen Rhythmus der rechtsgültigen amtlichen Veröffentlichungen zu verlassen und auf flexiblere Veröffentlichungstermine überzugehen. Unter der Voraussetzung, dass die notwendigen Qualitätskontrollen durchgeführt worden sind und die zuständigen Stellen die Texte zur Publikation frei gegeben haben, soll künftig an jedem Wochen-