Vorlage

Vernehmlassung 2012/25: Verordnung über die Reduktion der CO2-Emissionen (CO2-Verordnung) · 56 Seiten

Fedlex · Vorlage · Seite 36Fedlex · Vorlage

2 Die Ausgleichskassen verteilen den Ertragsanteil der Wirtschaft bis zum 30. Juni des Erhebungsjahres. In begründeten Fällen kann das BAFU diese Frist auf Gesuch hin angemessen erstrecken.

3 Sie verteilen den Ertragsanteil der Wirtschaft entsprechend dem zwei Jahre vor dem Erhebungsjahr abgerechneten massgebenden Lohn der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Nachträglich korrigierte Lohnsummen aus Arbeitgeberkontrollen werden nicht berücksichtigt.

4 Die Ausgleichskassen verteilen den Ertragsanteil der Wirtschaft, indem sie ihn mit den im Erhebungsjahr fälligen Beitragsabrechnungen der Arbeitgeber verrechnen oder ihn an die Arbeitgeber auszahlen. Beträge, die nicht verrechnet werden können, werden ab einer Höhe von 50 Franken ausgezahlt.

Art. 129 Organisation

1 Das BAFU teilt den Ausgleichskassen jährlich den Verteilungsfaktor mit.

2 Die Ausgleichskassen informieren die anspruchsberechtigten Arbeitgeber jährlich über den Verteilungsfaktor und die ausbezahlte Summe.

Art. 130 Entschädigung der Ausgleichskassen

1 Das BAFU legt im Einvernehmen mit dem Bundesamt für Sozialversicherungen die Entschädigung der Ausgleichskassen fest.

2 Die Entschädigung erfolgt gestützt auf einen Kostenschlüssel, der die Anzahl der abrechnungspflichtigen Arbeitgeber der betroffenen Ausgleichskassen berücksichtigt.

10. Kapitel: Bildung und Information

Art. 131 Förderung der Bildung

1 Das BAFU fördert in Zusammenarbeit mit den Kantonen die Aus- und Weiterbildung von Personen, die Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Verminderung der Treibhausgasemissionen oder mit der Anpassung an die Auswirkungen des Klimawandels ausüben.

2 Es kann Finanzhilfen an öffentliche und private Organisationen ausrichten, die Aus- und Weiterbildungen im Bereich des Klimaschutzes und der Anpassung an den Klimawandel anbieten.

Art. 132 Information

Das BAFU informiert die Öffentlichkeit insbesondere über:

a. die Folgen des Klimawandels;

b. die Massnahmen zur Anpassung an den Klimawandel;