Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2012/29: Änderung der Verordnung vom 12. April 1995 über den Risikoausgleich in der Krankenversicherung (VORA) · 11 Seiten
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Jahr 2015 erstmals erfassten Bruttoleistungen für Arzneimittel wird die Einteilung der Versicherten in die einzelnen Risikogruppen vorgenommen. Für diese Risikogruppen müssen die Krankenversicherer im Jahr 2017 die Versicherungsmonate, Bruttoleistungen und Kostenbeteiligungen, angefallen im Jahr 2016, an die gemeinsame Einrichtung melden. Es ist daher unabdingbar, dass die Krankenversicherer die notwendigen Daten für die Datenlieferung im Jahre 2017 an die gemeinsame Einrichtung bereits in den Jahren 2015 und 2016 sammeln. Dies verdeutlicht auch der folgende Zeitplan: