Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2012/29: Änderung der Verordnung vom 12. April 1995 über den Risikoausgleich in der Krankenversicherung (VORA) · 11 Seiten

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Absatz 1

Neu werden nicht mehr alle Versicherten einer Gruppe nach dem Alter und dem Geschlecht zugeordnet. In einem ersten Schritt werden die Versicherten mit einem erhöhten Krankheitsrisiko aufgrund des Indikators "Arzneimittelkosten im Vorjahr" ausgeschieden. In einem zweiten Schritt werden diese Versicherten in zwei Risikogruppen eingeteilt: die erste Gruppe umfasst die Versicherten mit einem erhöhten Krankheitsrisiko aufgrund des Indikators „Aufenthalt in einem Spital oder Pflegeheim im Vorjahr“ (Art. 2c Abs. 1), die zweite Gruppe umfasst die Versicherten ohne erhöhtes Krankheitsrisiko aufgrund des Indikators „Aufenthalt in einem Spital oder Pflegeheim im Vorjahr“. Eine weitere Unterteilung nach Alter und Geschlecht findet innerhalb dieser beiden Risikogruppen nicht statt. Dies aus folgendem Grund: Untersuchungen des BAG in Zusammenarbeit mit Versicherern haben gezeigt, dass bei Versicherten mit Bruttoleistungen für Arzneimittel im Vorjahr über 5000 Franken, mit steigendem Alter keine höheren Durchschnittsleistungen feststellbar sind. Auch das Geschlecht hat in diesen Risikogruppen keinen signifikanten Einfluss auf die Durchschnittsleistungen. Die weitere Unterteilung der Versicherten in die beiden Gruppen a) Versicherte mit einem erhöhten Krankheitsrisiko aufgrund des Indikators "Aufenthalt in einem Spital oder Pflegeheim im Vorjahr" und b) Versicherte ohne erhöhtes Krankheitsrisiko aufgrund des Indikators "Aufenthalt in einem Spital oder Pflegeheim im Vorjahr“ ist dadurch begründet, dass Versicherte, welche die Voraussetzungen für beide Indikatoren erfüllen, höhere Durchschnittsleistungen haben als Versicherte mit einem erhöhten Krankheitsrisiko lediglich aufgrund des Indikators "Arzneimittelkosten im Vorjahr".

Diese Regelung hat den Vorteil, dass die Anzahl Risikogruppen nicht unnötig erhöht wird. Bei zu vielen Risikogruppen besteht nämlich die Gefahr, dass die Bestände in den einzelnen Gruppen extrem klein werden oder gar einzelne Gruppen unbesetzt sind.

Absatz 2

Die übrigen Versicherten werden wie bisher nach den Indikatoren Alter, Geschlecht und "Aufenthalt in einem Spital oder Pflegeheim im Vorjahr" in weitere Risikogruppen eingeteilt. Damit erhöht sich die Anzahl Risikogruppen pro Kanton von heute 60 auf 62.

Die Einteilung der Versicherten in die Risikogruppen kann wie folgt dargestellt werden:

Versicherte mit Indikator „Aufenthalt in einem Spital oder Pflegeheim im Vorjahr“ 1 Risikogruppe Versicherte mit Indikator „Arzneimittelkosten im Vorjahr“ Versicherte Versicherte ohne Indikator „Aufenthalt in einem Spital oder 1 Risikogruppe Pflegeheim im Vorjahr“ Weitere Unterteilung der Versicherten nach den folgenden Kriterien: • Alter (15 Altersgruppen) Versicherte ohne Indika- • Geschlecht (binäre Variabtor „Arzneimittelkosten le) 60 Risikogruppen im Vorjahr„ • Vorhandensein des Indikators „Aufenthalt in einem Spital oder Pflegeheim im Vorjahr“ (binäre Variable) Total 62 Risikogruppen pro Kanton