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Vernehmlassung 2012/3: Revision der Verordnungen über die Beförderung gefährlicher Güter auf der Strasse sowie mit Eisenbahnen und Seilbahnen - Einführung des Konformitätsbewertungssystems für Gefahrgutumschliessungen · 11 Seiten

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Beförderung gefährlicher Güter mit Eisenbahnen und Seilbahnen 742.401

Anhang 3 (Art. 11)

Aufhebung und Änderung bisherigen Rechts

I

Die Verordnung des UVEK vom 3. Dezember 199610 über die Beförderung gefährlicher Güter mit der Eisenbahn und mit Seilbahnen wird aufgehoben.

II

Die nachstehenden Verordnungen werden wie folgt geändert:

1. Gütertransportverordnung vom 4. November 200911

Art. 1 Transport gefährlicher Güter

Eisenbahn-, Seilbahn- und Schifffahrtsunternehmen nach Artikel 1 Absatz 1 GüTG können den Verlad und den Auslad gefährlicher Güter in gewissen Stationen und auf gewissen Ladestellen einschränken.

2. Seilbahnverordnung vom 21. Dezember 200612

Art. 49 Beförderung gefährlicher Güter

Für die Beförderung gefährlicher Güter gelten die Bestimmungen:

a. der Verordnung vom ...13 über das Inverkehrbringen und die Marktüberwachung von Gefahrgutumschliessungen; und

b. der Verordnung vom … über die Beförderung gefährlicher Güter mit Eisenbahnen und Seilbahnen.

3. Binnenschifffahrtsverordnung vom 8. November 197814

10AS 1996 3436, 1999 778, 2000 1656, 2001 1609, 2003 392, 2004 2967, 3631, 2006 2675,

2008 5747, 5995

11 SR 742.411

12 SR 743.011

13SR ...

14 SR 747.201.1