Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2012/34: Totalrevision des Bundesgesetzes über die wirtschaftliche Landesversorgung (Landesversorgungsgesetz, LVG) · 60 Seiten
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3.3 Variante Art. 7 Abs. 4 des Vernehmlassungsentwurfs
Art. 7 Abs. 4 wurde als Variante in die Vernehmlassung geschickt, um zum Instrument der Generaleinfuhrbewilligung (GEB) Stellungnahmen aus den betroffenen Branchen zu erhalten. Die eingegangenen Antworten machen deutlich, dass eine Mehrheit – teilweise vehement – die Beibehaltung des Instruments der GEB fordert.
Während verschiedene Branchen, etwa die Antibiotika- oder Düngemittelimporteure, bereits vor Jahren zum System des ersten Inverkehrbringens übergegangen sind und somit auf die GEB verzichten, lehnen andere Branchen (z.B. Land- und Ernährungswirtschaft, Anbieter von Mineralölprodukten) das System der Erstinverkehrbringung ab. Die GEB sei das zentrale Element zur korrekten Erfassung der Beitragspflicht an die Garantiefonds. Es handle sich dabei um eine rein administrative Massnahme zur Erfassung der Importmengen der Beitragspflichtigen.
Sämtliche Interessenvertreter der Agrarbranche befürchten zudem, bei einem Systemwechsel Garantiefondsbeiträge zur Deckung der Lagerhaltungskosten auch auf der inländischen Produktion erheben zu müssen.
Carbura regt an, der Wortlaut der Bestimmung über die mögliche Bewilligungspflicht solle näher am geltenden Recht bleiben.
Verschiedentlich wird geltend gemacht, dass bei Beibehaltung der Einfuhrbewilligungspflicht auch die Sanktionsbestimmung des bisherigen Art. 51 LVG in das neue Gesetz übernommen werden müsse.
Die SP empfindet eine einseitige Belastung der Einfuhren mit Garantiefondsbeiträgen als nicht mehr zeitgemäss und fordert deshalb, auf die Variante gemäss Abs. 4 zu verzichten. Auch Swissmem und BE lehnen die Variante von Art. 7 Abs. 4 ab. Aus Sicht der Energieversorgungsunternehmen beantragt die Axpo, die Möglichkeit der Einführung einer GEB gemäss Abs. 4 zu streichen. Eine Bewilligungspflicht mache im international vernetzten Stromsektor keinen Sinn.
Variante Art. 7 Abs. 4 Vernehmlassungsentwurf: Zusammenfassung der Stellungnahmen
befürwortend Kantone: AR, BL, FR, NW, OW, TG, VD, ZG
Politische Parteien: CVP, SVP
Pflichtlagerorganisationen: Agricura, Carbura, réservesuisse
Verbände und Organisationen der Wirtschaft: EV, Migros, SGV, strasseschweiz, VSG
Verbände und Organisationen der Land- und Ernährungswirtschaft: DSM, Mühlengenossenschaft Kanton Bern, Proviande, SALS, SBV, SGPV, Suisseporcs, SVZ, swiss granum, VKGS, VSGF, ZAF
offene Fragen / Carbura
Vorbehalte
ablehnend BE, SP, Axpo, Swissmem
13/60 Ergebnisbericht Vernehmlassung LVG-Revision