Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2012/34: Totalrevision des Bundesgesetzes über die wirtschaftliche Landesversorgung (Landesversorgungsgesetz, LVG) · 60 Seiten
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Importabhängigkeit und Pflichtlagergrössen
Zahlreiche Organisationen der Agrarbranche stellen fest, dass für die Sicherstellung der Landesversorgung mit Nahrungsmitteln der Grad der Selbstversorgung bzw. die Importabhängigkeit der entsprechenden Produkte zu berücksichtigen sei. Dementsprechend habe die Grösse der Pflichtlager vom Selbstversorgungsgrad abhängig zu sein. Bei einer grossen Importabhängigkeit steige das Risiko von Versorgungsengpässen. Dieser Grundsatz fehle aber im Gesetzesentwurf (vgl. Ziff. 4.10).
Pflichtlagerhaltung – Forderung nach Festlegung der Lagermengen in Bezug zum Selbstversorgungsgrad: Zusammenfassung der Stellungnahmen
befürwortend Verbände und Organisationen der Land- und Ernährungswirtschaft: Calcium
agro, SBV, SGPV, SGV, Suisseporcs, SVZ, swiss granum, VKGS, VSF,
VSGF und ZAF
Verhältnis Pflichtlagerorganisationen - Bund
Carbura, EV und strasseschweiz erwarten eine Erweiterung der Freiräume der Pflichtlagerorganisationen mit zeitgemässen Entscheidungs- und Überwachungsmodellen im Sinne des Public Private Partnership (PPP). Es solle mit Leistungsvereinbarungen und Controlling gearbeitet werden. Auch die réservesuisse will im Bereich der Pflichtlagerhaltung weitere Vollzugsaufgaben vom Staat auf die Wirtschaft übertragen. Sie verspricht sich davon Vereinfachungen beim Vertragswesen sowie die Delegation von Kompetenzen zur Freigabe von Pflichtlagern in bestimmten Fällen von eher untergeordneter Bedeutung.
Die Anmerkungen von réservesuisse und swiss granum kreisen um die Themenbereiche Aufga-
benteilung zwischen Staat und Wirtschaft und Kompetenzdelegation; sie finden sich in den
Bemerkungen zu den einzelnen Artikeln (vgl. Ziff. 4.8 ff.).
Auch die SVP stellt fest, dass die Pflichtlagerhaltung unter dem geltenden LVG seit 2001 verstärkt obrigkeitlich geprägt worden sei. Auf Stufe der Ausführungsbestimmungen habe der Einfluss der Aufsichtsbehörden deutlich zugenommen. Diese Entwicklung sei dahingehend zu korrigieren, dass der Staat als Regulator die Ziele und Rahmenbedingungen festlege, die Ausführung aber in der Verantwortung der privaten Organisationen (Provider) verbleibe. Die behördliche Überwachung müsse sich auf Zielerreichung und Zweckbindung der Mittel beschränken.
Pflichtlagerhaltung – Forderung nach "verstärkt partnerschaftlichem" Verhältnis zwi-
schen Pflichtlagerorganisationen und Bund: Zusammenfassung der Stellungnahmen
befürwortend Politische Parteien: SVP
Pflichtlagerorganisationen: Carbura, réservesuisse
Verbände und Organisationen der Wirtschaft: EV, strasseschweiz
Verbände und Organisationen der Land- und Ernährungswirtschaft: swiss granum
17/60 Ergebnisbericht Vernehmlassung LVG-Revision