Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2012/34: Totalrevision des Bundesgesetzes über die wirtschaftliche Landesversorgung (Landesversorgungsgesetz, LVG) · 60 Seiten
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werden könnte. Diese finanziellen Aspekte der Vorlage seien restriktiver zu formulieren oder allenfalls auf Verordnungsbasis zu regeln. Demgegenüber begrüssen spedlogswiss und SSC die Bestimmungen über Förderung und Abgeltung ausdrücklich. Der SGB unterstützt die Beibehaltung des Subsidiaritätsprinzips, fragt aber, ob es nicht in gewissen strategischen Schlüsselbereichen wie der Energie angebracht sein könnte, Wirtschaftsstrukturpolitik zu betreiben und damit der Liberalisierung und Globalisierung entgegenzuwirken.
Die Mühlengenossenschaft des Kantons Bern kritisiert das Verbot, Strukturpolitik zu betreiben in risikotheoretischer, ökonomischer, ressourcenpolitischer und ethischer Hinsicht und beantragt, risikominimierende Strukturen wie Selbstversorgung, Dezentralität und Redundanz präventiv zu fördern. Auch die SVIL kritisiert, dass im Revisionsentwurf die physische Notwendigkeit, landwirtschaftliche Produktionsstrukturen dauerhaft zu stärken mit der Strukturerhaltung in der Industrie gleichgesetzt und gefolgert werde, dass Strukturerhaltung zum Zweck der Versorgungssicherheit unzulässig sei, weil dies den Wettbewerb verhindere. Diese Feststellung stimme nicht für die Landwirtschaft. Die Gesetzesrevision reduziere die Versorgungssicherheit im Bereich Ernährung ganz wesentlich.
Réservesuisse, DSM, fial, Handel Schweiz, Proviande, swiss granum und VSGF sprechen sich ebenfalls für die Subsidiarität staatlichen Handelns aus. Grundsätzlich verstehen sie darunter,
dass der Staat für Rahmenbedingungen und Aufsicht zuständig ist und der Wirtschaft die
Durchführung obliegt. In einer Krise solle der Staat stärkere Eingriffsrechte haben.
Von vielen landwirtschaftlichen Organisationen wird die wirtschaftliche Landesversorgung grundsätzlich als Aufgabe des Bundes verstanden. Die Wirtschaft unterstütze die Erfüllung der Aufgaben, müsse aber für ihre Leistungen kostendeckend entschädigt werden.
Subsidiarität staatlichen Handelns, Umsetzung im Vernehmlassungsentwurf: Zusammenfassung der Stellungnahmen
befürwortend Kantone: AG, BE, BS, GL, SG, SO, OW, TI, ZH + GDK, RK MZF
Politische Parteien: FDP, SVP
Pflichtlagerorganisationen: Agricura, réservesuisse
Verbände und Organisationen der Wirtschaft: Centre Patronal, CVAM, economiesuisse, Handel Schweiz, SAV, SGB, SGV, SSC, strasseschweiz, swico, Swissmem
Verbände und Organisationen der Land- und Ernährungswirtschaft: DSM, fial, Proviande, swiss granum, VSGF
offene Fragen / TI; Carbura, réservesuisse; Axpo, economiesuisse, EV, Mühlengenossen-Vorbehalte schaft Kanton Bern, SGV, strasseschweiz, SVIL
Feststellung: SALS, BO Butter und BSM, Calcium agro, fenaco, SBV, SGPV, Suisse-WL ist eine porcs, VSF
Bundesaufgabe
ablehnend keine
12/60 Ergebnisbericht Vernehmlassung LVG-Revision