Vorlage

Vernehmlassung 2012/38: Änderung der Schwerverkehrsabgabeverordnung (SVAV) · 10 Seiten

Fedlex · Vorlage · Seite 1Fedlex · Vorlage

Verordnung über eine leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe (Schwerverkehrsabgabeverordnung, SVAV)

Änderung vom ...

Der Schweizerische Bundesrat,

verordnet:

I

Die Schwerverkehrsabgabeverordnung vom 6. März 20001 wird wie folgt geändert:

Art. 3 Abs. 1 Einleitungssatz, Bst. a, abis, b und c

1Von der Abgabepflicht ausgenommen sind:

a. Fahrzeuge, die für die Armee gekauft, geleast, gemietet oder requiriert worden sind und mit Militärkontrollschildern oder mit Zivilkontrollschildern und einem Aufkleber M+ verkehren;

abis. Fahrzeuge, die für den Zivilschutz

1. gekauft, geleast oder requiriert worden sind;

2. für Einsätze nach den Artikeln 27 Absätze 1 und 2 Buchstabe a, 27a Absatz 1 Buchstabe a und 33–36 des Bevölkerungs- und Zivilschutzgesetzes vom 4. Oktober 20022 gemietet werden;

3. für Einsätze nach Artikel 27 Absatz 2 Buchstabe b des Bevölkerungs- und Zivilschutzgesetzes vom 4. Oktober 2002 gemietet werden und die die Oberzolldirektion auf Gesuch hin vor dem Einsatz von der Abgabepflicht nach Artikel 12c befreit hat;

b. Fahrzeuge der Polizei, der Feuer-, Öl- und Chemiewehr sowie Ambulanzen;

c. Fahrzeuge von Transportunternehmen, die im Rahmen einer Konzession nach Artikel 6 Buchstabe a–d der Verordnung vom 4. November 20093 über die Personenbeförderung Fahrten durchführen, einschliesslich der Ersatz- oder Verstärkungsfahrten sowie der durch den Kursbetrieb bedingten Leerfahrten;

SR ..........

1 SR 641.811

2 SR 520.1

3 SR 745.11

2012–......